Korruption in der Ukraine: Schweiz übergibt Kiew brisante Bankdokumente

Das Bundesstrafgericht hat entschieden, der Ukraine Rechtshilfe zu gewähren und Bankunterlagen eines Kontos in Zürich herauszugeben.

Der Beschuldigte, Andrei Dowbenko (eng.: Andriy Dovbenko), ehemaliger Leiter der ukrainischen Behörde für beschlagnahmte Güter, hatte Beschwerde gegen die Herausgabe und die Sperre von rund drei Millionen Euro eingelegt, scheiterte jedoch, dies berichtet die NZZ.

Laut dem anonymisierten Urteil wird Dowbenko von der ukrainischen Antikorruptionsbehörde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation aufgebaut zu haben, die beschlagnahmte Güter illegal veräußerte.

Etwa drei Millionen Euro des unrechtmäßigen Erlöses sollen auf ein Konto in Zürich geflossen sein.

Das Bundesstrafgericht wies Dowbenkos Argument zurück mit der Begründung, es fehle an der Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit.

Die Richter betonten, dass die vorgeworfenen Taten nach Schweizer Recht als Veruntreuung, Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch einzustufen seien.

Auch der Einwand, Dowbenko werde aus politischen Gründen verfolgt, wurde abgewiesen, da er in London lebt und dort Asyl beantragt hat.

Der Fall verdeutlicht die andauernden Herausforderungen im Kampf gegen die Korruption in der Ukraine, die im jüngsten Transparency International Index Platz 104 von 180 beurteilten Ländern belegt.

Dowbenko behauptet weiterhin, die ukrainische Armee zu unterstützen, während er auf seiner britischen Website ein sauberes Image pflegt.

Für die Schweiz käme eine Verweigerung der Rechtshilfe aus politischen Gründen nicht in Betracht.

Die Schweizer Richter wiesen die Behauptung zurück, Dowbenko werde in der Ukraine aus politischen Gründen verfolgt. Im Falle eines Auslieferungsgesuchs lägen die Zuständigkeit und Verantwortung für die Einhaltung internationaler Verfahrensgarantien und Menschenrechte bei den britischen Behörden.

Dowbenko versuchte vergeblich, gegen die Entscheidung des Bundesstrafgerichts Berufung einzulegen; das Bundesgericht erklärte seine Beschwerde für unzulässig, wie sein Anwalt gegenüber der NZZ bestätigte.

Mehr zum Thema ‒ NZZ behauptet: Selenskij ist nicht korrupt! Seine Offshore-Firmen? Nur eine Risikoreduzierung!

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