Elektronische Patientenakte – ePA – Inhalt

Am 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Der Zweck der elektronische Patientenakte (ePA) ist es als digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte zu funktionieren. In ihr werden Gesundheitsdaten wie z.B. Arztbriefe, ärztliche Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder und gegebenenfalls selbst eingestellte Dokumente gespeichert. Die Nutzung oder nicht Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) darf offiziell keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben. Es gibt jedoch erhebliche Zweifel an ihr und diesem Versprechen.

Für gesetzlich Krankenversicherte muss eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt werden, sofern nicht widersprochen wird. Damit ist für gesetzlich Krankenversicherte standardmäßig die elektronische Datenerfassung vorgesehen. Die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Krankenversicherte ist also optional aber nicht freiwillig. Für privat

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