Das Gutachten zum AfD-Verbot, das Juristen an den Bundestag schickten und der JF vorliegt, bezieht sich ausführlich auf eine widerlegte „Correctiv“-Behauptung. Es hält Forderungen nach „Remigration“ für verfassungsfeindlich.
Dieser Beitrag Widerlegte „Correctiv“-Mutmaßung Wie sich die Juristen mit dem Gutachten zum AfD-Verbot blamieren wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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