Waffenexporte nach Israel: Zahl der Genehmigungen rapide gestiegen

Trotz einer Klage gegen Deutschland wegen Unterstützung des israelischen Völkermords an den Palästinensern genehmigt die Bundesregierung in wachsendem Umfang Rüstungsexporte nach Israel. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen (BSW) hervor. Allein seit August wurden demnach Waffenausfuhren im Wert von 94,05 Millionen Euro genehmigt. Bis zum August betrugen die genehmigten Ausfuhren an Rüstungsgütern nur 14,42 Millionen Euro. Die Ausfuhr von Kriegswaffen war von März bis August verboten. 

Die Bundesregierung hatte nach einem Eilantrag Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ihre Rüstungsexporte nach Israel drastisch zurückgefahren. Sie konnte damit Eilmaßnahmen gegen Deutschland zunächst abwenden. Inzwischen weitet die Bundesrepublik ihre Exporte an das von einer rechtsextremistischen und in Teilen faschistischen Regierung regierte Land allerdings wieder aus. Die Strategie dahinter ist durchsichtig. Deutsche Politik handelt nicht aus Einsicht ins Völkerrecht, sondern taktisch. 

Mit dieser Strategie begibt sich Deutschland international in die Isolation – auch unter den westlichen Partnern. Zuletzt hatte sich Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für einen Lieferstopp von Waffen starkgemacht, die gegen die Bevölkerung in Gaza eingesetzt werden können. Gleichzeitig sicherte er zu, weiterhin defensive Waffen wie beispielsweise zur Raketenabwehr liefern zu wollen. 

Deutschland unterstützt in Israel und in der Ukraine rechte Regime sowohl finanziell als auch mit Waffen. Deutsche Politik macht immer wieder deutlich, dass sie auf militärische Konfliktlösungen setzt, Diplomatie und Verhandlungen ablehnt. Berlin leistet aktuell keinen erkennbaren Beitrag zu einer diplomatischen Lösung von Konflikten, sondern heizt sie mit einer einseitigen Positionierung an.

Die Bundesrepublik positioniert sich immer deutlicher außerhalb des internationalen Rechtsrahmens und fällt hinter die Gründungsidee der Vereinten Nationen zurück. Mit der Eröffnung eines NATO-Hauptquartiers in Rostock verstößt Berlin gegen den völkerrechtlichen 2+4-Vertrag, der die Grundlage für die deutsche Einheit bildet. Die ebenfalls völkerrechtlich bindende Minsker Vereinbarung zur Befriedung des Ukraine-Konflikts wurde von Deutschland sabotiert. Bei einer Abstimmung über eine UN-Resolution, die von Israel die Umsetzung eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs fordert, hat sich das Land enthalten.

Israel wurde vom IGH zur Aufhebung seines Besatzungsregimes verurteilt. Deutschland hat sich mit der Begründung enthalten, der in der Resolution gesteckte Zeitrahmen von 12 Monaten zum Abzug aller Truppen aus den besetzten Gebieten sei zu eng gesteckt. 

Mehr zum Thema – Beschuss von UN-Friedenstruppen: Außenministerium betreibt Schuldumkehr

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