Angesichts der geringen Erwerbsquote unter ukrainischen Geflüchteten erhöht der Bundesrat den Druck: Wer sich nicht in den Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben integriert, muss künftig mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Eine Neuregelung der Verordnung zur Integration von Schutzsuchenden sieht vor, dass Kantone und Gemeinden Sozialhilfe kürzen können, sollten Integrationsmaßnahmen verweigert werden.
Bereits heute sind Ukrainer in der Pflicht, an Integrationsprogrammen teilzunehmen – dies schließt Sprachkurse ebenso ein wie Bewerbungsbemühungen.
Jedoch fehlten bisher klare Regelungen für den Fall, dass diese Integrationspflichten nicht erfüllt werden. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unter der Leitung von Beat Jans beauftragt, eine spezifische Regelung zu entwerfen, die das Sanktionsinstrumentarium der Kantone stärkt und verbindlich macht.
Der Hintergrund dieses Vorstoßes: In der Schweiz ist die Erwerbsquote unter ukrainischen Geflüchteten mit Schutzstatus S im europäischen Vergleich auffallend niedrig. Nur etwa 30 Prozent sind derzeit beruflich tätig – zum Vergleich: In Dänemark sind 60 Prozent der ukrainischen Geflüchteten erwerbstätig. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, diese Quote bis Jahresende auf 40 Prozent zu steigern.
Ukrainer, die Integrationsmaßnahmen verweigern, müssen künftig mit einer Kürzung ihrer Sozialhilfe rechnen. Gemäß der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sollen bis zu 15 Prozent des Grundbedarfs gestrichen werden können.
Die Höhe der Sozialhilfe für Ukrainer variiert stark zwischen den Kantonen und hängt vom Unterkunftstyp ab. So erhält beispielsweise eine Ukrainerin im Kanton Bern monatlich 382 Franken in einer Kollektivunterkunft und bis zu 696 Franken bei privater Unterbringung. Im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen fällt die Unterstützung für Ukrainer ohnehin geringer aus – die Sanktionen werden diesen Unterschied noch deutlicher machen.
Neben diesen finanziellen Maßnahmen sieht die Neuregelung administrative Erleichterungen vor: Die bisherige Genehmigungspflicht durch die Kantone bei einer Arbeitsaufnahme soll durch eine einfache Meldepflicht ersetzt werden. Zusätzlich wird die Möglichkeit eines Kantonswechsels erleichtert, sollte ein Ukrainer in einem anderen Kanton eine Arbeitsstelle finden.
Um die Arbeitsmarktintegration der Ukrainer zu fördern, hat das Justizdepartement eigens eine neue Stelle geschaffen. Adrian Gerber wurde im Mai zum obersten Jobvermittler für Ukrainer ernannt und ist dafür verantwortlich, zwischen Unternehmen und Ukrainern zu vermitteln.
Gerber richtet sich an die Ukrainer:
"Der Bund erwartet, dass sie aktiv eine Arbeit suchen."
Mit dieser Anpassung sendet der Bundesrat ein klares Signal an Kantone und Gemeinden: Integrationsverweigerung soll nicht länger ohne Konsequenzen bleiben. Ob die Ukrainer diese Drohung ernst nehmen, bleibt jedoch fraglich.
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