Könnte „eng werden“ für ARD und ZDF

In Bayern scheiterte jüngst ein Kläger vor Gericht damit, den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Programmvielfalt in Frage gestellt zu haben.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte jedoch das prüfen zu wollen. Die Konsequenzen könnten daher nicht unerheblich sein.

Zulassung der Revision

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk große Konsequenzen haben könnte, wie auch die FAZ berichtet hatte. Das Gericht hatte die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben.

Der Kläger hatte in dem Verfahren ausgeführt, dass es sei nicht zulässig sei, den Rundfunkbeitrag zu fordern, wenn die Sender ihren Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verfehlen würden. Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überzeugte dies offenbar nicht, wohl aber das Bundesverwaltungsgericht.

„Grundsätzliche Bedeutung“ für das Gericht

Diese Rechtssache habe „grundsätzliche Bedeutung“, schrieb dazu das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision könnte „Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden könne, In diesem Fall, ob der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, strukturell verfehlt werde, so dass es an einem individuellen Vorteil fehlen würde“.

Das Bundesverwaltungsgericht hält es also für denkbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag verfehle. Der Beschwerdeführer hat bis Ende Juni Zeit, die Revision zu begründen.

„Interessant“ für Gebührenzahler

Der frühere Bundesinnenminister und WDR-Rundfunkrat Gerhart Baum hatte offenbar verstanden, was die „aufsehenerregende“ Entscheidung bedeute. Schon die Vorinstanz habe „Zweifel erkennen lassen, ob die Aufsicht über den öffentlichen Rundfunk, wie sie heute mit Aufsichtsgremien organisiert ist, ausreicht“. Diese Zweifel seien „durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht deutlich gewachsen“. Die Richter „hätten die Revision nicht zugelassen, wenn sie sich nicht mit der Sache befassen wollten“.

Am Ende könnte „eine Entscheidung stehen, die den Gebührenzahlern das Recht einräumt, feststellen zu lassen, ob der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in diesem Fall, die Vielfalt, erfüllt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Vorbedingung wegfällt, nämlich die Erschöpfung des Kontrollauftrages durch die Gremien. Der Klageweg durch Einzelne würde neben die Aufsicht der Gremien treten.“

Das Bundesverwaltungsgericht könnte somit jeden einzelnen Beitragszahler mit dem Anspruch versehen, das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor Gericht in Frage zu stellen.



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