Der Betrug mit in Zwangsversteigerungen erworbenen Immobilien soll mit diesem Gesetz beseitigt werden: das Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerung. Durch ein aktuelles Votum der Bundesregierung ist es Gemeinden fortan erlaubt, die Verwaltung von in Zwangsversteigerungen errungenen Schrottimmobilien zu übernehmen. Welche Problematik damit in Angriff genommen wird, was das Gesetz regelt und wie sich Opfer von Schrotimmobilien schützen können, gibt es hier.
Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerung: So geht die Regierung gegen den Handel mit Schrottimmobilien vor
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