Luxus-Status ade: Ukrainische Flüchtlinge sollen wie andere behandelt werden

Mehrere Kantone, darunter Zürich, Bern, St. Gallen und Glarus, fordern, dass Flüchtlinge aus der Ukraine während ihres Verfahrens nicht mehr in den Kantonen untergebracht werden. Stattdessen sollen sie in den Bundesasylzentren bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde.

Die Entlastung der Kantone von der Verantwortung für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden war bislang eine schwierige und umstrittene Angelegenheit. In den letzten Monaten jedoch haben mehrere Kantone ihre Besorgnis über die unzureichenden Kapazitäten und die hohe Zahl laufender Asylverfahren zum Ausdruck gebracht. In Zürich, St. Gallen und Glarus drängt man darauf, dass der Bund Verantwortung übernimmt – insbesondere für Flüchtlinge aus der Ukraine, die zum Teil noch in unklaren Verhältnissen leben.

"Der Bund soll uns keine Ukrainer mit laufenden Asylverfahren mehr schicken", fordert Marianne Lienhard (SVP), Vorsteherin des Departements Volkswirtschaft und Inneres von Glarus.

Derzeit werden neu eingetroffene Asylsuchende zunächst in Kollektivunterkünften des Bundes einquartiert. Doch nach spätestens 140 Tagen, häufig schon früher, müssen die Kantone die Menschen aufnehmen, mit allem, was dies an logistischer und finanzieller Belastung mit sich bringt. Die Kantone müssen Unterkünfte bereitstellen, Schulplätze organisieren und die Gesundheitsversorgung sichern – eine Situation, die zunehmend als unhaltbar empfunden wird.

Lienhard und andere Kantonsvertreter fordern nun eine Reform: Flüchtlinge aus der Ukraine sollten bis zur endgültigen Klärung ihres Status in den Bundesasylzentren verbleiben. Diese Forderung wird auch in St. Gallen unterstützt, wo Sicherheitsdirektor Christof Hartmann (SVP) darauf hinweist, dass der Bund über ausreichend Kapazitäten verfüge, um diese Menschen weiterhin zentral zu betreuen. Zudem erhofft man sich, dass eine solche Maßnahme eine abschreckende Wirkung auf jene Asylsuchende hätte, die wissen, dass ihre Chancen auf Asyl gering sind. Es ist weniger attraktiv, in einer Kollektivunterkunft zu leben als in einer Wohnung, so Lienhard.

"Das spricht sich herum."

Ein weiteres Problem, das die Kantone zunehmend beschäftigt, sind die großen Familien aus der Ukraine. Die Integration von Großfamilien, die oftmals über wenig bis keine Bildungserfahrung verfügen, stellt besonders für die Schulen eine enorme Herausforderung dar. Lehrpersonen aus Glarus berichten von Schülern, die ohne vorherige Schulausbildung in die Klassenräume kommen. Der Aufwand, den es erfordert, diesen Kindern eine Bildung zu vermitteln, sei enorm. Lienhard warnt jedoch: Dieser Aufwand lohne sich nur, wenn die Familien letztlich in der Schweiz bleiben können.

In St. Gallen berichten Mitarbeiter im Asylbereich von Flüchtlingen, die plötzlich abreisen, ohne sich abzumelden, nur um nach einiger Zeit wieder aufzutauchen. Die Unklarheit über die tatsächliche Aufenthaltsdauer und der Wechsel zwischen verschiedenen Kantonen erschweren nicht nur die Integration, sondern auch die logistische Planung der Asylverwaltungen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat inzwischen signalisiert, dass es die Situation der Kantone sehr wohl zur Kenntnis nimmt und Entlastungsmaßnahmen prüft. Ein Sprecher des SEM erklärte, dass derzeit eine umfassende Analyse der Asylzahlen sowie der vorhandenen Unterbringungskapazitäten durchgeführt werde. Die Entscheidung über konkrete Schritte soll in den kommenden Wochen getroffen werden.

Die Diskussion um eine stärkere Zentralisierung der Unterbringung ist Teil einer breiteren politischen Debatte. Denn nicht nur die Kantone, auch das Parlament hat in den letzten Wochen mehrere Maßnahmen zur Asylpolitik beschlossen.

Eine Motion von Esther Friedli (SVP) fordert, den Schutzstatus S nur noch Flüchtlingen aus umkämpften Gebieten der Ukraine zu gewähren.

Auch eine andere Motion, eingereicht von Benedikt Würth (Mitte), sieht vor, dass Asylsuchende, die vorübergehend in ihr Heimatland zurückkehren, ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Für Bundesrat Beat Jans bedeutet dies einen politischen Balanceakt. Auf der einen Seite muss er den berechtigten Forderungen der Kantone nach Entlastung und einer klareren Linie in der Asylpolitik gerecht werden. Auf der anderen Seite steht die Notwendigkeit, die humanitären Standards zu wahren und die Rechte der Asylsuchenden nicht zu gefährden.

Der politische Druck auf Jans wächst, zumal die Kantone zunehmend in ihren Forderungen entschlossen auftreten. Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr etwa, der selbst parteilos ist, kündigte an, keine Großfamilien aus nicht umkämpften Gebieten der Ukraine mehr aufzunehmen. Fehr gab in einem Brief an das SEM zu verstehen, dass der Kanton Zürich mit den anhaltend hohen Zahlen von Asylpendenzen und der unklaren Rechtslage nicht mehr länger umgehen könne. Ein Appell, der auch in anderen Kantonen Gehör fand.

Die Diskussion rund um die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge verdeutlicht, wie stark die Asylpolitik der Schweiz von internen Spannungen geprägt ist. In der kommenden Zeit dürfte sich zeigen, ob der Bund in der Lage ist, eine Lösung zu finden, die sowohl die Kapazitäten der Kantone berücksichtigt als auch den humanitären Verpflichtungen gerecht wird.

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