Abgeordnete bringen Antrag für AfD-Verbotsverfahren in Bundestag ein

Der Bundestag wird demnächst über einen Gruppenantrag abstimmen, mit dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll. Das berichtet die Springerzeitung Welt. Der Antrag wird demnach von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen. Die Vorlage sei seit Monaten vorbereitet und am vergangenen Freitag fertiggestellt worden.

Für die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Antrags sind mindestens 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden, die Rede ist von mindestens zehn Abgeordneten pro Fraktion.

In dem Antrag heißt es laut Welt:

"Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist."

Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werde. 

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und ihr gegenüber eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche Verstöße gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes vor, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde festschreibt – und eigentlich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat darstellt.

Genannt wird in diesem Zusammenhang die angebliche Forderung nach einer "millionenfachen Remigration" von Migranten. Die Forderung beziehe sich offenbar auch auf legal in Deutschland lebende Migranten, worin die Antragsteller bizarrerweise einen Verstoß gegen den genannten Artikel sehen. Auch zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD werden als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten dargestellt.

Einer der Verfasser der Initiative ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, der schon seit Jahren ein Verbot der AfD fordert.

Der Bundestag soll sich in der nächsten oder übernächsten Woche erstmals mit dem Antrag befassen. Dann wird im Ältestenrat und im Präsidium des Parlaments entschieden, ob er zuerst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll.

Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist.

Ob der Antrag im Bundestag eine Mehrheit findet, ist allerdings fraglich. Ein AfD-Verbotsverfahren ist in keiner der vier Fraktionen unumstritten. In der FDP-Fraktion gibt es bislang keinen einzigen Unterstützer, bei den Abgeordneten des BSW wurde erst gar nicht gefragt. Sollte es zu dem Verfahren kommen, wäre dieses langwierig und sein Ausgang offen. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte im Jahr 2003 daran, dass die Führungsspitze der Partei von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

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