In einem vorigen Artikel wurde auf die breite grundgesetzwidrige Zensur missliebiger Inhalte in den Internet-Plattformen hingewiesen, womit das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschaltet wird. In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.
In einem vorigen Artikel wurde auf die breite grundgesetzwidrige Zensur missliebiger Inhalte in den Internet-Plattformen hingewiesen, womit das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschaltet wird. In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.
„Hassrede“ und „Fake News“
Die zur Überwachung zuständige Bundesnetzagentur schrieb in ihrer Pressemitteilung vom 1.10.2024:
„Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“
Julian Reichelt schrieb zutreffend, diese Formulierung bedeute ausdrücklich, dass auch legale Inhalte wie „Hass“ und „Fake News“ auf
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