„Selbstbestimmungsgesetz“ gilt ab 1. 11. 2024: Missbrauch, Protest und Kritik

Ab dem 1. November 2024 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Von diesem Datum an können Volljährige ihren Geschlechtseintrag einmal im Jahr mittels einer einfache Erklärung ändern.

Die woken Befürworter feiern, Mahner und Kritiker warnen vor Missbrauch und weisen auf ernsthafte Sicherheitsrisiken in Frauenschutzräumen hin. Nicht ohne Grund: Solche Fälle haben schon für Schlagzeilen gesorgt.

Die Rechte von Queeren sollen gestärkt werden

Von NIKI VOGT | Bisher musste man ein medizinisches Gutachten beibringen, dass man tatsächlich eine „andere Person“ ist, als in den Papieren steht. Erst dann war ein solcher, amtlich gültiger Eintrag möglich. Das ändert sich nun mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Deutschland in Kraft treten wird. Trans‑, Intersexuelle und „nicht binäre“ Menschen sollen gestärkt werden. Der neue Gesetzestext ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 und erlaubt eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags in alle offiziellen Dokumenten, ohne weitere Vorbedingungen. Es ist keine ärztliche Begutachtung, psychologische Diagnose oder gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich.

Darüber hinaus erlaubt es jedem über 18 Jahren, einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Minderjährige im Alter von 14 Jahren können ihren Geschlechtseintrag mit Zustimmung der Eltern ändern. Sollten die Eltern nicht zustimmen, weil sie der Meinung sind, dass ihr Kind nicht wirklich überschauen kann, was es da tut, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen.

Das eigentliche Geschlecht, was in der Geburtsurkunde festgelegt wurde, als es normalerweise noch ausschließlich Mädchen oder Jungen gab, fällt nun unter Vertraulichkeit. Das fordert der „Schutz der Privatsphäre“.

Queere: Eine Bevölkerungsgruppe, die ganz besondere Privilegien genießt – und beansprucht

Es mutet schon etwas seltsam an, dass der Staat seine Bürger abhört, sich mit Spitzeln in soziale Medien einschleicht um Leute mit falschen Meinungen zu kriminalisieren, dass der Staat die Grundrechte während der Corona-Pandemie mit Füßen getreten hat, ja sogar zu großen Teilen so weit gehen wollte, den Bürger in seiner körperlichen Unversehrtheit, einem ganz grundlegenden Menschenrecht, zu beschneiden: Es stand Spitz auf Knopf, dass es eine allgemeine Impfpflicht geben sollte, der sich niemand hätte entziehen können. Heute ist klar, dass diese „Impfung“ eine Katastrophe war und viele Menschen dauerhaft geschädigt oder sogar getötet hat. Da kennen sie kein Pardon.

Wenn es aber um Queere Menschen geht, dann ist plötzlich absolute Feinfühligkeit und Beachtung der Privatsphäre oberstes Gebot.

Denn wenn der „ursprüngliche Geschlechtseintrag“ nicht absolut vertraulich behandelt wird, um diesen „Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten“, dann wird’s teuer, und zwar für jeden, der es versucht: Bei einem Verstoß gegen das sogenannte „Offenbarungsverbot“ könnte nach dem Selbstbestimmungsgesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro drohen. Demnach dürfen Menschen frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Betroffenen nicht offenbaren oder ausforschen.

Eingetragenes Geschlecht garantiert nicht Zugang zu geschützten Räumen

Und jetzt wird’s lustig. Das Gesetz besagt nämlich auch, dass das eingetragenes Geschlecht nicht automatisch das Recht auf Zugang zu „geschützten Räumen“ verleiht. Das „private Hausrecht“ gilt dennoch, also das Recht des Inhabers der Räumlichkeiten. Der Inhaber des Hauses oder der Räume kann darüber entscheiden, wer sein Haus, seine Veranstaltung oder Geschäftsräume betritt.

Wie soll denn das funktionieren? Wenn ein Fitness-Studio einer Transfrau verbietet, die Frauenumkleideräume zu betreten, dann braucht die Transfrau ja nur ihre Papiere zu zeigen, die sie zur Frau gemacht haben. Und auch, wenn die Transfrau eine Statur hat, wie der junge Schwarzenegger und eine Bassstimme wie weiland Bruce Low … seinen Ausweispapieren nach ist es eben eine Frau – zumindest dieses Jahr – und dem Fitnessstudio ist es ja per Ordere de Mufti verwehrt, den „ursprünglichen Geschlechtseintrag“ auszuforschen, wenn es nicht 10.000 € Strafe zahlen will. Mit welchem Argument will man denn der Zweimeter-Arnoldina-Schwarzenegger verwehren, in die Frauenumkleide zu gehen?

Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes ist dennoch programmiert

Es gibt bereits seit einiger Zeit Fälle, in denen gewissenlose Zeitgenossen diesen Hype schamlos ausnutzen. Eine Transfrau mit noch vorhandenem männlichem Geschlechtsmerkmal wollte Mitglied in dem ausschließlich für Frauen konzipierten Studio in Erlangen werden. Nachdem das Frauenfitnessstudio den Abschluss einer Mitgliedschaft abgelehnt hatte, schaltete die abgewiesene Transfrau zunächst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anschließend noch Anwälte ein, um Ansprüche auf Entschädigung und Zutritt zu den Räumlichkeiten geltend zu machen.

Die Neue Zürcher Zeitung schreibt dazu:
„Die Betreiberin eines Frauen-Fitnessstudios möchte keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen, der sich als Frau begreift. Doch dieser versucht mit allen Mitteln, sich den Zutritt zu ertrotzen. Dann schaltet sich auch eine Bundesbehörde ein. Doris Lange betreibt ein Fitnessstudio für Frauen in der mittelfränkischen Großstadt Erlangen. Als ein Mann, der sich selbst als Frau begreift, im «Lady’s First» Mitglied werden will, lehnt die Inhaberin das ab. Kurz darauf erhält sie ein Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman – mit der Empfehlung, dem Mann eine Entschädigung zu zahlen.

Doris Lange (58) betreibt das Fitness-Studio namens „Ladys first“ in Erlangen nur für Frauen. Seit die Trans-Frau Laura H. (25) sich in ihrem Studio anmelden wollte und abgelehnt wurde, sieht sie sich einer Katastrophe nach der anderen ausgesetzt. Laura H. hat einen männlichen Körper mit allem drum und dran.

Für Doris Lange verletzt das Eindringen eines biologischen Mannes, wenn auch in Frauenkleidern – den Schutzraum ihrer Kundinnen. Die drohen schon mit Kündigung ihrer Mitgliedschaft, denn sie kommen ja gerade in dieses Frauen-Fitnessstudio, weil sie in den gemischten Fitness-Läden den begehrlichen Blicken der Männer, vermeintlichen Komplimenten und direkten Anzüglichkeiten nicht ausgesetzt sein wollen. Aber immerhin haben sie dort nicht das Problem, dass sie selbst in der Umkleide, wo sie am wehrlosesten sind, einen biologischen Mann ertragen müssen, der sie ungeniert nackt oder halbnackt begaffen kann oder schlimmeres, weil er sich als Frau definiert.

„Biologischer Mann – nicht in die Umkleide, nicht in die Dusche und nicht in meinen Trainingsraum“, wehrt sich Doris Lange und das ist ihr Recht – nun sogar laut Gesetz. Überdies habe sie unter ihren Damen einen „nicht geringen Anteil muslimischer Frauen, teilweise traumatisierter Frauen und auch minderjähriger Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden“. Das sei ihr Versprechen an die Frauen und das könne sie nicht brechen.

Laura H. geht derweil so weit, schlechte Bewertungen über das Studio „Ladys first“ im Netz zu verbreiten und schaltet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein.

Kurz nach der Absage an Laura H. erhält sie Post der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes. Darin steht zu lesen, dass Doris Lange einen Menschen wegen seiner sexuellen Identität bei gewissen Rechtsgeschäften benachteilige. Doris Lange beruft sich auf ihr Hausrecht und schaltet einen Anwalt ein. Sie sieht ihre gesamte Existenz bedroht. Ihre Kundinnen seien derselben Meinung. Der Vorschlag zur Güte von Ferda Ataman:„Sie schrieb mir, dass ich mit meiner Weigerung eine, wie sie formulierte, „Transfrau“ aufzunehmen, diese in ihren Persönlichkeitsrechten verletze, und „empfahl“ mir, ihr 1.000 Euro Entschädigung für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu bezahlen.“ Doris Lange lehnte ab, suchte sich Rechtsbeistand und ging schließlich an die Öffentlichkeit. Laura H. versucht daraufhin, per Klage eine Mitgliedschaft zu erzwingen, und forderte über einen Anwalt die Aufnahme in das Fitnessstudio, andernfalls eine Zahlung von 5.000 € sowie 2.500 € Schadensersatz. Eine Einigung müssen nun Gerichte finden – es stehen bereits hohe Geldstrafen im Raum.

Die Rechtliche Lage ist unübersichtlich und auch das neue Gesetz nicht sehr hilfreich

Die Seite „Queernations“ berichtet ebenfalls und sehr sachlich über diesen Fall:

„ ‚Legal Online Tribune‘ stellt in Frage, ob überhaupt eine Rechtsverletzung durch die Studiobetreiberin vorliegt. Denn: „§ 20 Abs. 1 AGG regelt Fälle, in denen das Diskriminierungsverbot trotz Ungleichbehandlung nicht verletzt ist, dann nämlich, „wenn für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliegt“. Als ein Beispiel wird in Satz 2 Nr. 2 genannt, dass die unterschiedliche Behandlung zweier Personen „dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“. Dass diese Ausnahme im vorliegenden Fall eingreift, ist nicht nur auf den ersten Blick plausibel. Auch das Bundesjustizministerium (BMJ) verweist auf LTO-Anfrage auf diese Vorschrift. Auch im kommenden Selbstbestimmungsgesetz wird in strittigen Fragen auf diesen Passus verwiesen und die Möglichkeit des Hausrechts eingeräumt. Doch das wird von Transaktivist*innen vehement kritisiert und sie würden diese Regelung am liebsten streichen lassen. Unterstützt wurden sie dabei schon 2023 von Ferda Ataman, die den Hausrechtpassus im Selbstbestimmungsgesetz in einer Stellungnahme scharf kritisierte.“

Weiter berichtet die Seite „Queernations“:

„Silvia Breher, familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion  veröffentlichte folgendes Statement:
„Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman überschreitet ihren Kompetenzbereich. Die Frauenfitnessstudio-Betreiberin hat sich auf das Hausrecht nach aktueller Rechtslage bezogen. Dies erlaubt ihr als Inhaberin und Betreiberin, ihre Nutzerinnen zu schützen. Das von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November diesen Jahres in Kraft treten wird, sieht dies ausdrücklich vor und verweist sogar auf die geltende Rechtslage. Der Vorfall und die Reaktion sind bedenklich. Die Ampelkoalition hatte zugesagt, dass auch zukünftig Personen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht Zutritt zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräume verlangen können. Meines Erachtens wurde damit massiv ein Schutzraum von Frauen angegriffen und dies wird von Ferda Ataman sogar noch unterstützt. Ich fordere die Bundesfrauenministerin Lisa Paus auf, sich zu diesem Vorfall zu äußern. Es haben mir viele Frauen berichtet, dass sie gerade vor solchen Vorfällen Angst haben. Es muss weiterhin Schutzräume für Frauen geben.“

Der Schlusssatz dieses Artikels auf „Queernations“ klingt nachdenklich: „Ob solche Auseinandersetzungen langfristig die Akzeptanz von Transpersonen in der Gesellschaft erhöhen, darf bezweifelt werden.“

NIUS sieht darin den „einmaligen Fall in der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Stelle der Bundesregierung offenbar Entschädigungsansprüche einzelner Bürger durchzusetzen versucht und dabei das neue, sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der eigenen Regierung konterkariert.“

Nicht der einzige Fall: Spanischer Soldat klagt sich in die Frauen-Umkleideräume ein

In Spanien gilt das Selbstbestimmungsrecht ohne Einschränkungen. Das machte sich Francisco Javier L. G. Zunutze. Er ist ein biologischer Mann, Vollbart, zweiundvierzig Jahre alt und Soldat. Daran möchte er auch nichts ändern: Nach eigener Aussage mag er seinen männlichen Körper mit allem, was dazugehört. Er fühlt sich sexuell zu Frauen hingezogen. Er kleidet sich männlich, er führt einen männlichen Vornamen. Aber er hat im April 2023 auf der Gemeinde Sevilla seinen Geschlechtseintrag geändert. So wie ab November hier, muss er als Mann nichts weiter tun, als eine Unterschrift zu leisten, und ist per lege eine Frau. Ohne Hormonbehandlung, ohne Operationen, er braucht kein Leben als Frau zu führen. Die reine Erklärung reicht aus. Und als Frau hat er in Spanien das Recht auf Zugang zu Frauen-Umkleiden, Duschen, zu Doppelzimmern im Frauentrakt usw. …

Das spanische Militär wusste um die Gesetzeslage und hat daher Francisco Javier L. G. den Zugang zu Frauenräumen mit der Begründung verweigert, dass diese überbelegt seien. Als Kompromissvorschlag boten sie der „Trans-Frau“ an, sich zu bestimmten vorher festgelegten Zeiten in weiblichen Offiziersräumen umzuziehen. Dagegen reicht Francisco Javier jetzt Klage ein, denn diese Regelung sei weder fair noch richtig. Er werde wegen seines Gender-Status diskriminiert. Es sei unfair, ihn zu bestimmten Dusch-Zeiten zu zwingen. Da er gesetzlich als Frau anerkannt sei, könne ihm niemand den Zugang zu Frauenräumen verwehren.

Die spanische Frauenrechtlerin Ana Pollán schätzt seine Chance auf Erfolg vor Gericht als sehr hoch ein:

„Diese Frau namens Francisco verletzt keine bestehenden Gesetze. ‚Sie‘ hat alle im Transgendergesetz vorgesehenen Formalitäten gewissenhaft eingehalten, und es gibt keinen rechtlichen Grund, ‚ihr‘ diese Rechte zu verweigern. Das passiert, wenn intellektuelle Vollidioten Gesetze erlassen.“

Der Fall führt in Spanien zu heftigen gesellschaftlichen Diskussionen: „Ein Teil der Zeitungen berichtet von den transphoben Zuständen im Militär und der Diskriminierung gegen die Soldatin Francisco, nur weil sie keine Hormone nehmen möchte. (…) Andere Zeitungen berichten, dass Frauen im spanischen Militär sich zukünftig in Gegenwart eines Mannes ausziehen und duschen müssen. Eine Verweigerung würde disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

In Spanien sinkt aus solchen Gründen die Zustimmung zu Transgesetzen rapide. Viele Menschen sind entsetzt, was das schöne Wort „Inklusion“ konkret für Frauen und Mädchen bedeutet. Madrid hat nach massivem Protest von Frauenverbänden im Dezember 2023 als erste Region einige Transgesetze zurückgenommen. Das nationale Gesetz bleibt aber bestehen. Jeder Mann, der seine Geschlechtsänderung bei der Gemeinde beantragt, hat einen Anspruch auf Zugang zu Frauenräumen. Wer dies verweigert, kann verklagt werden.“

Großbritannien: Transfrauen in reinen Frauengefängnissen

Auf der Insel gibt es zwar kein explizites Selbstbestimmungsgesetz, stattdessen regelt der Gender Recognition Act (GRA) von 2004 die rechtliche Anerkennung des Geschlechts für Transgender-Personen. Und auch hier gab es einen Fall des Missbrauchs dieses Gesetzes, der es in die Schlagzeilen schaffte:

Als mutmaßliche Transgender-Frau ließ sich 2018 eine Britin in ein Frauengefängnis überführen. Dort belästigte sie die weiblichen Sträflinge und vergewaltigte zwei Frauen außerhalb des Gefängnisses. Per Gerichtsbeschluss wurde „sie“ zurück ins Männergefängnis transportiert.

Ein anderer Fall aus Schottland: 2023 hatte eine Transfrau ihr Coming-out, nachdem sie wegen der Vergewaltigung von zwei Frauen auf ihren Prozess gewartet hatte. Durch das Coming-out wurde sie nach der Verurteilung unter dem Namen Isla Bryson in einem Frauengefängnis untergebracht, dann aber doch nach Bekanntwerden des Falls ins Männergefängnis transferiert.

Und was gilt im Krieg?

Der Frieden in Europa ist bedroht. Es ist nicht völlig abwegig, dass wir in einen Dritten Weltkrieg schlittern. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat nicht aus Jux gefordert, Deutschland müsse kriegstüchtig werden. Da wäre doch nichts leichter, als zum Standesamt zu gehen und per Erklärung und Unterschrift zur Frau zu werden, und man muss nicht an die Front und für die Regierung sterben. Aber da zeigt sich: Nein, ganz falsch, das geht dann nun wiederum doch nicht. Es wird einen Passus geben im Selbstbestimmungsgesetz, der diesen Weg versperrt. Im Kriegsfall wird es keine freie Geschlechterwahl geben. Offensichtlich glauben sie da in Berlin selbst nicht an ihre queeren Postulate.

Unter Paragraph 9 des neuen Selbstbestimmungsgesetzes heißt es nämlich:

„Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von ‚männlich‘ zu ‚weiblich‘ oder ‚divers‘ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.“

Dann, liebe Jungs, ist nix mit in die Frauendusche verpissen.



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