„Verdachtsfall“: „Verdachtsfall“ AfD-Gerichtsurteil: „Mosaikstein in Richtung Parteiverbot“

Alice Weidel (l), Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, und Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, äußern sich im Deutschen Bundestag zum Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des OVG in Münster rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla äußern sich zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster: Beschwerde in nächster Instanz Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Nach dem Urteil gegen die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster überschlagen sich die Ereignisse. Während die AfD-Spitze weitere juristische Schritte ankündigt, jubeln die Vertreter der anderen Parteien – und fordern prompt ein AfD-Verbotsverfahren.

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