UN-Sonderberichterstatterin warnt vor Folgen des deutschen Selbstbestimmungsgesetzes

Reem Alsalem, Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, hattte nunmehr vor „schwerwiegenden“ Auswirkungen des deutschen Geschlechtsbestimmungsgesetzes auf Frauen und Mädcheneindringlich  gewarnt.

„Missbrauch durch Sexualstraftäter“ als Folge

„Das Gesetz, das am 1. November 2024 vollständig in Kraft getreten war, soll zwar die Rechte von Transgender-Personen stärken, doch es untergräbt die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von solchen, die von männlicher Gewalt betroffen sind“, heißt es in ihrer Mitteilung.

Alsalem hatte nun dazu erklärt, „dem Geschlechterselbstbestimmungsgesetz fehlen die notwendigen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern, auch in geschlechtshomogenen Räumen“, berichtete dazu auch nius.de.

Die,  im Gesetz vorgenommene Vermengung von Geschlechtsidentität und Geschlecht werde „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben so Alsalem.

„Retraumatisierung“ möglich

Alsalem warnte auch davor,  das Gesetz würde die besonderen Bedürfnisse weiblicher Gewaltopfer nicht ausreichend berücksichtigen. Opfer könnten retraumatisiert werden oder sich gezwungen sehen, sich selbst auszugrenzen, wenn sie Räume mit Personen teilen müssten, die von Geburt an männlich sind, unabhängig davon, wie sie sich identifizieren.

Sie forderte daher die Bundesregierung auf, sofortige Schritte zu unternehmen, um diese kritischen Mängel zu beheben.

Die Bundesregierung hingegen weist Alsalems Vorwürfe freilich strikt zurück. „Das Gesetz über die Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften ist menschenrechtlich einwandfrei begründet“, heißt es in einer Mitteilung. Es stehe im Einklang mit zahlreichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Das Gesetz ändert nichts an den bestehenden Rechtsvorschriften, wie dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz.“

Alsalem befürchtet jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf „die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“.

Auswirkungen auf Kinder

Besonders die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Kinder hatte die Sonderberichterstatterin explizit angesprochen.

Ab dem 1. November ist es Kindern im Alter von 14 Jahren nämlich erlaubt, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern, auch gegen den Rat ihrer Eltern, wenn ein Familiengericht dies genehmigt.  „Der Wegfall der bisherigen Verpflichtung zur therapeutischen Begleitung kann dazu führen, dass Kinder unter unangemessenen Druck gesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen“, so Alsalem.



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