Thierry Meyssan
Während wir schon oft gezeigt haben, dass die EU nur ein Empfänger von Anordnungen der NATO ist, wird dies zum ersten Mal durch eine Entscheidung des Luxemburg- Gerichtshof verdeutlicht. Laut diesem Gericht kann die EU die auf eine Asylentscheidung wartenden Migranten, aus Ländern deren rechtliche Grenzen nicht mit ihren tatsächlichen Grenzen übereinstimmen, nicht in Drittländer abschieben. Infolgedessen darf Italien ägyptische und bengalische Migranten nicht in das Internierungslager in Albanien überstellen. All dies in Erwartung eines Massenexodus von Moldawiern, um einen Krieg in Transnistrien zu rechtfertigen.
Am 18. Oktober erklärte ein italienisches Gericht die Möglichkeit der Durchreise von zwölf bengalischen und ägyptischen Migranten, die auf See gerettet worden waren und Asyl beantragten, durch ein Drittland für ungültig. Politisch scheint diese Entscheidung das von Boris Johnson erdachte Gerüst zur Umsiedlung von Migranten zu Fall zu bringen. Die Briten wollten sie nämlich Tausende Kilometer weit weg nach Ruanda schicken, die Italiener dagegen „begnügten sich“, sie nur ein paar Dutzend Kilometer weiter, nach Albanien, zu transportieren.
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