Mutmaßlicher Antifa-Schläger an Ungarn ausgeliefert – Einspruch des BVG kam zu spät (Video)

Die per europäischem Haftbefehl gesuchte 23-jährige nichtbinäre Antifa-Aktivistin Maja T. wurde nach Ungarn überführt. Nachdem ihre Anwältin beim deutschen Bundesverfassungsgericht dagegen vorgegangen war, entschied dieses gegen die Auslieferung nach Ungarn. Nur: Die Entscheidung kam 50 Minuten zu spät, als die mutmaßliche linksextreme Schlägerin bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden war.

Laut Karlsruher Gericht hätte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Freitag mitgeteilt, dass Maja T. (bürgerlicher Name Simeon T.), bereits über Nacht nach Österreich gebracht und um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.

Die Auslieferung des Antifa-Aktivisten, der sich selbst als “nicht-binär” bezeichnete, sei um 10:50 Uhr genehmigt worden.

Kriminelle Vereinigung, schwere Körperverletzung

Laut Verfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden Maja T. vor, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, die seit 2017 mutmaßlich rechte angegriffen haben soll. Gleichzeitig ermittelt aber auch die deutsche Bundesanwaltschaft in der Sache. Laut Angaben ihres Anwalts befindet sich Maja T. derzeit auf einer Budapester Polizeiwache.

Ungarn hatte Deutschland zur Auslieferung der Aktivistin ersucht, weil sie unbeteiligte Passanten anlässlich eines rechten Ehrentages in Budapest verprügelt haben soll. Dabei wurden mehrere unbeteiligte Personen in Budapest schwer verletzt.

Linke deutsche Justiz sorgt sich um einen mutmaßlichen Schläger

Der deutsche Anwalt des jungen Mannes lehnte die Auslieferung ab, weil Antifaschisten wie Maja T. in Ungarn “unter der rechtsautoritären Regierung von Viktor Orbán keinen fairen Prozess” zu erwarten hätten. Außerdem sollen die Haftbedingungen im Land rechtswidrig seien, “insbesondere für nicht-binäre Menschen“.

Trotzdem entschied das Kammergericht Berlin nun für die Auslieferung, weil “die Tat in Ungarn begangen wurde, so dass sich der Angeklagte auch dort dafür verantworten muss“. Das Gericht sah kein Hindernis für die Auslieferung nach Ungarn.

Der Deutsche Republikanische Anwaltsverein drückte seine “Bestürzung” darüber aus, dass “die Entsendung einer queeren Person in ein offen queerfeindliches Regime wie Ungarn gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt“. Auch deutsche linke und grüne Politiker verurteilten den Schritt.

Dann hatte das Bundesverfassungsgericht die Staatsanwaltschaft Berlin – verspätet – angewiesen, “die Überstellung des Beschwerdeführers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückkehr in die Bundesrepublik zu erwirken“. Maja T. hatte sich seit Dezember in Dresden in Untersuchungshaft befunden.

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