Vorabinformationen: Fahrverbote künftig nach sämtlichen Straftaten möglich
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/fahrverbote-fuer-saemtliche-straftaten-beschlossen
Zu beachten ist auch, daß der Deutsche Bundestag, laut öffentlich bekanntem Beschluss des BVerfG vom 25.07.2012 – 2 BvE 9/11, in welchem das Bundesverfassungsgericht alle Wahlen seit mindestens 1956, nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes als unvereinbar und für ungültig erklärt hat, also jede Legislaturperiode verfassungswidrig zusammentrat und nichtig war. Aus nichtigem Parlament kann nur nichtiges Gesetz und nichtige Ernennung von Richtern die Folge sein, denn Rechtskraft kann nicht aus Nichtigkeit entstehen.
Damit ist bereits fundamental per BVerfG-Urteil bestätigt, daß auch sämtliche Institutionen und nichtig ernannte Mitarbeiter, verfassungswidrig und nichtig sind.
Und nun zu Friedlichen Lösungen – Thema: Führerschein entzogen
Liebe Freunde und FL-Leser,
am 23.06. hat der Bundestag beschlossen, daß ab sofort der Führerschein auch bei allen anderen >> Straftaten << eingezogen werden kann.
Menschen die vielleicht etwas anders über den Rechts- >> Staat << denken und Fragen stellen die nicht gewollt sind, könnte jetzt zukünftig ein Führerscheinentzug drohen, das bisher rechtlich nicht möglich gewesen ist.
Für viele Menschen ist der Führerschein unverzichtbar und würde eine empfindliche Einschränkung in Ihrem Privat- und Berufsleben bedeuten, sollte dieser eingezogen werden.
Dies ist auch eine neue Art der Einschüchterung, um >> Denkende Menschen << davon abzuhalten, das System zu hinterfragen und nach Antworten zu suchen.
Zum Glück gibt es eine >> Friedliche Lösung << für dieses Problem.
Jeder Führerscheinbesitzer hat eine Fahrerlaubnis erhalten. Nach bestandener Prüfung wurde diese Fahrerlaubnis entweder nach Flensburg, oder an die örtliche Führerscheinstelle gesendet.
Auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes kba.de befindet sich ein Formular zum ausdrucken, dass nach Flensburg gesendet werden muss, um einen Auszug der Fahrerlaubnis zu erhalten. Besitzer eines Kartenführerscheins erhalten direkt vom KBA eine Kopie. Menschen mit einem älteren Führerschein (grau, rosa, DDR) erhalten vom KBA Auskunft, wo deren Fahrerlaubnis hinterlegt wurde. (Örtliche Führerscheinstelle)
Wer sich telefonisch über den Vorgang erkundigen will, kann unter dieser Telefonnummer: +49 461 316-0 das KBA anrufen und sich direkt informieren (Für Email-Anfragen ist telefonieren besser, da direkt eine Email zum Sachbearbeiter vergeben wird)
Beim Selbstversuch per Email und ausdrückliche Bitte die Fahrerlaubnis auf Deutsch und Englisch zu erstellen, kamen die Nachweise problemlos innerhalb 3 Tage über den Postweg.
Anschließend geht man mit dieser Fahrerlaubnis zum Notar zur Beglaubigung ca. 20€ und danach zum örtlichen Landesgericht, um die Fahrerlaubnis zu apostillieren ca. 30€. Am besten für Rußland, da es Mitglied der Haager Landkriegsordnung HLKO ist und fast alle Länder dieser angehören.
Mit diesem Dokument kann man jetzt in jedem Land, daß der HLKO zugehört, ohne neue Führerscheinprüfung ect. einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Zusammenfassung:
Dieses Formular vom KBA ausfüllen. Direkter LINK
Auszug der Fahrerlaubnis anfordern.
Vom Notar beglaubigen lassen.
Vom Landesgericht mit einer Apostille (am besten Rußland) versehen.
In einem Land, das der HLKO angehört, einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Dieses Schreiben sollte man haben, bevor der Führerschein entzogen wurde.
Herzliche Grüße
FL-Redaktion Benjamin Ernst
Quelle: FriedlicheLösungen
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