37 Milliarden-„Rentendiebstahl“ aufgeflogen – ohne Konsequenzen

Der ungeheuerlicher „Rentendiebstahl“ ist bereits seit Oktober 2021 bekannt. Bekannt gemacht hatte ihn die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Interessiert hatte das offenbar niemanden, jedenfalls nicht die meinungsbeherrschenden „Staats- Medien“.

Plötzliches Interesse nach 3 Jahren

Das merkwürdige Desinteresse der Medien fand im Mai 2024 ein jähes  Ende, als eine FDP-Politikerin aus der zweiten oder dritten Reihe daran Anstoß nahm, wie auch das overton-magazin berichtete.

Die Bundestagsabgeordnete Anja Schulz (FDP) erklärte dazu, „es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch das Kollektiv der Beitragszahler gestemmt werden müssen”. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Sozialbeirat der Bundesregierung kritisieren das jedoch seit Jahrzehnten. Zuvor wurde schon über Pressemitteilungen, die jede Nachrichtenagentur und jedes Pressemedium erreichten, von der DRV kritisiert, dass die Zahlungen des Bundes im Jahr 2017 eine Deckungslücke von 32 Milliarden Euro aufgewiesen hatten. Eine diesbezügliche Berichterstattung in den Medien erfolgte jedoch nicht.

Der Mainstream ignoriert seit Jahr und Tag die Mitteilungen der größten Organisation in diesem Land in der wichtigen Frage, der durch den Bund verursachten Deckungslücke bei der Rentenversicherung. Die DRV hat 55 Millionen Versicherte und 21 Millionen Rentenempfänger. Mehr Vertretung von Menschen hat nur noch der Staat selbst. Wenn dann eine Politikerin daherkommt, die Bruchteile von Promille der Wahlbevölkerung repräsentiert und die volle mediale Aufmerksamkeit erhält, macht das sprach- bis fassungslos, in jedem Fall aber nachdenklich.

Wirtschaftswoche macht den Anfang

Die Wirtschaftswoche berichtete zuerst und schon sahen sich zahlreiche weitere Medien veranlasst, hierzu ebenfalls zu skandalisieren: „Wie der Staat die Rentenversicherung ausplündert“. Eine Enthüllung 2 ½ Jahre nachdem sie bereits öffentlich war, jedoch nicht (medial) veröffentlicht wurde.

Der Gesetzgeber gewährt Bevölkerungsgruppen Rentenansprüche, für die die Berechtigten nie einen Euro Beitrag geleistet hatten (Kriegs- und Verfolgungsopfer, Fremdrenten, Höherbewertung von „Ost“-Renten, Mütterrenten I und II, Grundrenten etc.). Die Rentenversicherung wird angewiesen, diese nicht beitragsbegründeten Leistungen auszuzahlen. Das waren im Jahr 2020 insgesamt 112,7 Milliarden Euro. Statt diese Summe auszugleichen, überwies der Finanzminister, als fälschlich so genannte Bundeszuschüsse, lediglich 75,3 Milliarden Euro. Die Deckungslücke von 37,1 Milliarden Euro musste dann aber aus Beitragsgeldern ausgeglichen werden.

Man könnte dies also getrost als Ausplünderung titulieren. Noch deutlicher ist jedoch der Diebstahl und die Bestohlenen sind die Beitragszahler. Dieser Diebstahl passiert zwar schon seit 1957, er hat aber die letzten Jahre ein schier unglaubliches Ausmaß erreicht.

„Schattenhaushalt“ von 70 Mrd.

Das dies nicht nur bei der Rentenversicherung, sondern auch bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung passiert, beschert den Finanzministern beständig einen Schattenhaushalt, der gegenwärtig eine Höhe von über 70 Milliarden Euro erreicht hat. Damit werden ca. 15% des Bundehaushalts nicht über die Bücher des Finanzministeriums geführt, sondern über die Kassen der Sozialversicherungen. Ein riesiger Schattenhaushalt, finanziert nicht aus Steuereinnahmen oder Krediten, sondern durch Beitragsgelder.

Um diesen Skandal aus der Welt zu schaffen bedürfte es lediglich zweier Schritte. Eine sofortige Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in allen Sozialversicherungszweigen durch Steuern. Wie auch eine Erhöhung des Steueraufkommens durch Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Erhebung/Erhöhung der Steuern auf große Erbschaften und Erhebung einer Vermögenssteuer.

Im Jahr 2019 beschloss der Bundestag, den Haushalt der DRV von 2022 bis 2025 mit jährlichen Zuweisungen von 500 Millionen Euro zu entlasten. Als Begründung dafür galt der Aufbau der Nachhaltigkeitsreserve um den Zugang der geburtenstarken Jahrgänge besser schultern zu können. Dann kam 2021 die Ampelregierung und versprach, das Rentenniveau und den Beitragssatz zu stabilisieren. Was allerdings dann geschah, könnte man als aberwitzig ansehen, in jedem Fall ist es aber dreist.

2021 kassierte die Ampel das 4 X 500 Millionen Zuschuss-Gesetz. Es hatte gerade einmal 2 Jahre Bestand und damit eine Wirkung von Null Euro. Widerstand dagegen war allerdings nicht wahrnehmbar.

Im August 2023 beschloss sie den Haushaltsentwurf 2024 mit der Maßgabe, den „Bundeszuschuss“ zur Rentenversicherung von 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro zu kürzen. Wieder gab es keinen erkennbaren Widerstand.

Und dies ermutigte die Ampel wohl im Januar 2024 dazu, die bereits beschlossene Kürzung auf 1,2 Milliarden Euro zu verdoppeln. Die einzige Reaktion dazu war eine kritische Pressemitteilung der DRV. Irgendwelche Verlautbarungen von Gewerkschaften oder Sozialverbänden dazu blieben jedoch gänzlich aus.



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