Im August 2023 wurde ein junger Mann in Wittlich niedergestochen und ist verblutet. Als Tatverdächtige wurden zwei US-Soldaten verhaftet. Der Fall wurde nicht vor einem deutschen, sondern einem US-Militärgericht verhandelt. Wenig überraschend wurde der Täter trotz Geständnis freigesprochen. Von Thomas Röper
Die Meldung ist schon knapp eine Woche alt, aber ich habe mit einem Artikel abgewartet, um zu sehen, ob die deutschen Mainstream-Medien darüber berichten.
Wenig überraschend gab es praktisch keine mediale Reaktion auf den Skandal, dass die deutsche Politik entschieden hat, den Fall, bei dem ein US-Soldat bei einem Volksfest in Wittlich einen Deutschen erstochen hat, an die US-Justiz zu übergeben und dass der US-Soldat dann wenig überraschend – und trotz Geständnis – freigesprochen wurde.
Das zeigt ein weiteres Mal, dass Deutschland nur eine Kolonie der USA ist, denn genauso lief es ab, wenn beispielsweise britische Soldaten in der britischen Kolonie Indien Verbrechen begangen haben:
Sie wurden bestenfalls pro forma vor britische, aber keine indischen, Gerichte gestellt und dann nicht bestraft. Und so, wie die indischen Behörden es damals nicht gewagt haben, gegen die Kolonialmacht zu protestieren, so schweigen auch die deutschen Politiker und Medien betreten über den aktuellen Fall. (Besetzte BRD: So ist die Lage, und sie sieht nicht gut aus)
Der vorauseilende Gehorsam des besetzten Staates
Im August 2023 hat ein US-Soldat auf einem Volksfest in Wittlich einen 28-Jährigen Deutschen auf offener Straße vor dessen Wohnung erstochen. Die Tatwaffe wurde anschließend im nahegelegenen Fluss gefunden.(„Tributpflichtiger Vasall“: Was bezahlt Deutschland für die Stationierung von US-Raketen an die USA?)
Der Fall hätte vor einem deutschen Gericht verhandelt werden können, wenn die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das gefordert hätte. Da die Staatsanwaltschaft gemäß § 146 GVG den Anweisungen des Justizministeriums folgen muss, dürfte die Staatsanwaltschaft – das ist bei politisch brisanten Fällen in der Praxis üblich – beim Justizministerium nachgefragt haben, wie sie vorgehen soll.
Daher dürfte das Justizministerium von Rheinland-Pfalz die Entscheidung getroffen haben, den Fall einem US-Militärgericht zu übergeben.
Dass das so ist, konnte man damals auch beim SWR erfahren, der damals schrieb:
„Im vorliegenden Fall greift laut dem US-Rechtsexperten der Uni Trier, Ron-Jo Koenen, das NATO-Truppenstatut. Demnach habe der Aufnahmestaat, also Deutschland, grundsätzlich das Vorrecht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit, wenn eine Straftat von einem Militärangehörigen einer anderen Nation begangen wurde.
Deutschland hat allerdings von einer Sonderregelung Gebrauch gemacht und darauf verzichtet, den Mann vor ein deutsches Gericht zu stellen. Das ist meistens der Fall. Ausnahme sind nur Fälle, in denen die Todesstrafe droht. Das schließt Koenen in diesem Fall aber aus.“
Einige Tage nach dem Mord war der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) war bei der Jubiläumsfeier eines Vereines, der sich für gute Beziehungen zwischen den auf der Air Base Spangdahlem stationierten Soldaten und der Bevölkerung in den umliegenden Dörfern einsetzt. Regionale Medien berichteten darüber:
„Ebling erklärte, er sehe die deutsch-amerikanische Freundschaft durch das Verbrechen nicht in Gefahr. „Wir stehen, auch wenn solche belastenden Momente in unserer Freundschaft sind, eng beisammen“, sagte Ebling laut SWR. Der Minister weiter: „Das macht die Tat nicht ungeschehen und es bleibt eine ganz ganz schmerzliche Wunde. Aber es bleibt genauso wichtig, dass wir betonen, unsere Freundschaft überdauert auch Ereignisse oder Dinge, die niemand will.“
Das klingt für mich auch wieder wie die Erklärungen indischer Beamter während der britischen Kolonialherrschaft. Wer in Originalquellen deren Erklärungen über die grenzenlose Freundschaft zwischen Indien und den britischen Besatzern gelesen hat, der erlebt bei solchen Aussagen, wie der von Ebling, ein deutliches Déjà-vu.
Das Geständnis
Nach dem Freispruch des US-Soldaten berichtete der SWR:
„Wie die Staatsanwaltschaft Trier gegenüber dem SWR bestätigt, hat einer der Männer an diesem Morgen schon ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der spätere Angeklagte im Prozess um die Messerattacke hatte den Polizisten erzählt, dass er den 28-jährigen Wittlicher erstochen hat. (…)
Laut Staatsanwaltschaft Trier ist der junge Mann sowohl von deutschen als auch von US-amerikanischen Polizisten über seine Rechte belehrt worden. (…) Auch Angehörige des Opfers hatten dieses Geständnis nach eigenen Angaben mitangehört, als der Angeklagte auf dem Flugplatz Spangdahlem dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dabei habe der Verteidiger das Schuldbekenntnis seines Mandanten vorgelesen.“
Der Freispruch
Vor dem US-Militärgericht wurde das Geständnis jedoch nicht verwendet, weil der US-Soldat später sagte, er habe sich bei dem Verhör bedroht gefühlt, auch über Nacht im Arrest bleiben zu müssen, wenn er nicht mit den Beamten redet. Das hat dem US-Gericht ausgereicht, um festzustellen, dass das Geständnis nicht freiwillig erfolgt sei.
Da es ohne das Geständnis nur noch die Aussagen von zum Tatzeitpunkt größtenteils betrunkenen Zeugen und Blutspritzer auf den Schuhen des US-Soldaten gab, wurde er von dem US-Militärgericht freigesprochen.
Die deutschen Medien
Der Regionalsender SWR hat pflichtschuldig berichtet und immerhin mal erwähnt, dass der Fall auch vor einem deutschen Gericht hätte verhandelt werden können, wo es kaum einen Freispruch, sondern wohl eine Verurteilung wegen Totschlags, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge gegeben hätte.
Der SWR als Regionalsender musste darüber berichten, alles andere hätte in der Region sicher zu Unruhe geführt.
Bundesweite Medien haben den Fall hingegen weitgehend ignoriert. Dem Spiegel war der Freispruch nur ein nicht allzu langer Artikel mit der Überschrift „Jury-Entscheidung in Spangdahlem – US-Soldat in Mordprozess freigesprochen“ wert, in dem der Spiegel seinen Lesern verschwiegen hat, dass der Fall auch vor einem deutschen Gericht hätte verhandelt werden können.
Im Spiegel-Artikel gab es dazu nur einen Satz:
„Die Strafverfolgung wurde gemäß einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben.“
Das zeigt einmal mehr, dass der Spiegel nur eines der Propaganda-Instrumente der Besatzungsmacht USA ist und dass der Werbespruch des Spiegel korrekterweise lauten müsste:
„Spiegel-Leser wissen weniger!“
Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 26.10.2024
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