UN-Abkommen zur Computerkriminalität: EU-Staaten sollen die Cybercrime Convention ablehnen

Die geplante Konvention der Vereinten Nationen über Computerkriminalität steht weiterhin fundamental in der Kritik. Internationale Menschenrechtsverbände und digitale Bürgerrechtsorganisationen fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gegen den Entwurf der Cybercrime Convention zu stimmen.

Das UN-Hauptquartier in New York City.
Das UN-Hauptquartier in New York City. CC-BY-NC-ND 2.0 United Nations Photo

Die größten digitalen Bürgerrechtsorganisationen weltweit wenden sich gemeinschaftlich mit einem Brief an die EU und ihre Mitgliedsstaaten. Sie verlangen, den Entwurf zur UN-Konvention über Computerkriminalität abzulehnen. Der geplante Vertrag sei eine Gefahr für die Menschenrechte.

Die international verbindlichen Menschenrechtsnormen seien nicht ausreichend beachtet worden und zugleich beispiellose Überwachungsbefugnisse für Strafverfolgungsbehörden weltweit vorgesehen. Auch dem Einsatz kommerzieller Hackingsoftware und der Weitergabe der durch solche Staatstrojaner erlangten Daten werde durch den Vertragsentwurf Vorschub geleistet.

Amnesty International, die Electronic Frontier Foundation, Human Rights Watch, die Wikimedia Foundation, epicenter.works, Privacy International und mehr als zwanzig weitere Organisationen und einige Wissenschaftler haben den Brief unterzeichnet. Sie fordern die EU-Staaten auf, auch andere Länder zu ermutigen, ihrem Beispiel zu folgen und der geplanten Konvention die Unterstützung zu verweigern.

Viel Zeit bleibt nicht mehr: Bereits am 11. November stimmt ein UN-Unterkomitee, das sich auch mit Fragen von Menschenrechten beschäftigt, über den Entwurf ab. Zwischen dem 15. und 20. Dezember kommt der Konventionsentwurf dann ins Plenum der Generalversammlung. Dort könnte er dann als offizieller Text der Vereinten Nationen angenommen werden. Danach beginnt die Phase des Unterschreibens und Ratifizierens in den Nationalstaaten.

„Erheblicher Spielraum für Missbrauch“

In dem Brief wird die Kritik an dem Abkommen zusammengefasst, die von der Zivilgesellschaft und von Medienverbänden bereits während und nach dem Ende des Verhandlungszeitraums geäußert worden war. Der Vertrag sei viel zu weit gefasst und bringe eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Verbindliche Menschenrechtsgarantien fehlten zudem. Er sehe „hochgradig einschneidende nationale und grenzüberschreitende Überwachungsbefugnisse für eine weit gefasste Liste von Straftatbeständen“ vor und lasse einen „erheblichen Spielraum für Missbrauch“.

Neue hinzugekommene Kritikpunkte sind die Hinweise der NGOs darauf, dass der Entwurf teilweise im Widerspruch zum Gesetz über digitale Dienste der EU stehe und auch gegen Datenschutzgesetze von EU-Staaten verstoße. Zudem sei der Entwurf des Übereinkommens eine verpasste Gelegenheit, um sicherzustellen, dass Menschenrechte nicht aufgrund des Geschlechts von Personen untergraben werden.

Insgesamt betrachtet bringe der UN-Vertragsentwurf keine Verbesserung im Bereich der Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologien, sondern riskiere eine Verschlechterung. Daher fordern die NGOs alle EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Abstimmung über den Entwurf „mit Nein zu stimmen“.


Offenlegung: Der Chaos Computer Club gehört zu den Unterzeichnern des Briefes. Ich engagiere mich ehrenamtlich als Sprecherin des CCC.


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