Kiew wird auf die Vorwürfe der russischen Seite vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) in Bezug auf den von ihm betriebenen Völkermord im Donbass antworten müssen, erklärte die Informationsabteilung des russischen Außenministeriums am Montag. Russland hat im Rahmen eines ursprünglich von der Ukraine angestrengten Prozesses, in dem Kiew unter anderem forderte, die russische Behauptung eines im Donbass betriebenen Genozids für grundlos zu erklären, dem IGH Beweise für die Verletzung der Konvention zur Verhütung von Völkermord durch das Kiewer Regime vorgelegt.
Das Ministerium fügte hinzu, dass weitere Phasen des schriftlichen Verfahrens zu erwarten seien. Die endgültige Entscheidung werde nach Abschluss aller erforderlichen Verfahren und der mündlichen Anhörungen in Den Haag getroffen werden, fügte das russische Außenministerium hinzu.
Kiew hatte seine Klage gegen Russland am 26. Februar 2022 vor dem obersten Gericht der UNO in Den Haag, welches laut UN-Charta die höchste Instanz für die Auslegung des Völkerrechts ist, erhoben. Ihr hatten sich 33 Länder, darunter Deutschland, Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kanada, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, das Fürstentum Liechtenstein, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien, Großbritannien, Tschechien und die Slowakei angeschlossen. Die Anschlusserklärung der USA hatte das Gericht am 5. Juni 2023 für verspätet und unzulässig erklärt.
Am 2. Februar 2024 ließ der IGH die Klage der Ukraine in einem von vier Anklagepunkten zur Verhandlung zu. Der Gerichtshof entschied damals, sich in der Sache mit der von Kiew beantragten Feststellung zu befassen, wonach es keine plausiblen Beweise dafür gebe, dass die Ukraine im Donbass Akte des Genozids begangen habe. Die Richter weigerten sich jedoch, dem Klageantrag prima facie, also ohne Beweisaufnahme, zu folgen. Vielmehr will der IGH der Sache auf den Grund gehen und gab Russland damit Gelegenheit, seine Beweise vorzubringen, was nunmehr geschehen ist.
Nicht befassen wird sich der IGH mit den in weiteren Klagepunkten aufgeworfenen Fragen, ob Russland durch die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk im Februar 2022 sowie durch das militärische Vorgehen zu deren Schutz gegen das Völkerrecht verstoßen habe. In dieser Sache hatte sich das Gericht am 2. Februar für unzuständig erklärt, da dies den Rahmen der Konvention zur Verhinderung von Genozid sprenge.
Allein in der Volksrepublik Donezk sind in der Zeit zwischen 2014 und dem Beginn der militärischen Sonderoperation Russlands 9.000 Zivilisten, in erster Linie beim Artilleriebeschuss durch ukrainische Streitkräfte, ermordet worden. Die Opferzahlen für beide Volksrepubliken zusammen werden auf 14.000 geschätzt.
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