Rechtswissenschaft: Rechtswissenschaft Gemeinnützigkeit muß neutral sein. Oder eher: Sie müßte es

Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesmal geht es darum, daß Greenpeace, Correctiv und das Bildungszentrum Anne Frank eigentlich gemeinnützig sein dürften, es aber dennoch sind.

Eigentlich ist die Rechtslage in Deutschland klar: Wer gemeinnützig sein will, darf keine spezifischen Sonderinteressen vertreten. Doch leider ist das Ganze etwas komplizierter, wie sich bei einigen linkslastigen Stiftungen zeigt. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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