Österreich: Krankenkasse muss Haarentfernung einer Transfrau zahlen

Waxing oder andere temporäre Methoden seien nicht ausreichend und hätten psychische Folgen für eine als Mann geborene Transsexuelle, entschied das Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Begründet wurde das im Vorjahr und jetzt veröffentlichte Urteil des Gerichtes mit der Rücksichtnahme auf die  Transperson:

„Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet“, so die Richterin.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde zur Zahlung für die Laserepilation verurteilt, denn  für ein Waxing müsste man die Behaarung einige Millimeter wachsen lassen, „sodass die Klägerin an solchen Tagen nicht das Haus verlassen könnte“, ohne krankheitswertig belastet zu werden. Wiso eigentlich? Sind denn nicht bärtige Damen seit Conchita Wurst nicht eher Sympathieträger?

Transfrau: „Geschlechtliche Diskrepanz“ durch Bart

Die Ansprüche von Transsexuellen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch das Urteil gestärkt worden. Die Betroffene erstritt erfolgreich einen Kostenersatz für die Entfernung der Barthaare, nachdem sich die Krankenversicherung ursprünglich geweigert hatte hier mitzuzählen. Die als Mann geborene Person, bei der eine Genderdysphorie diagnostiziert wurde, betonte dagegen, dass der Bart die geschlechtliche Diskrepanz klar hervorhebe und dies auch psychische Folgen hätte.

FPÖ

FPÖ: „Haarsträubendes und ideologiegetriebenes Urteil

… und Schlag ins Gesicht aller Patienten mit echten Problemen

Dieses Urteil sorgte für empörte Reaktionen der FPÖ: Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sieht darin ein „ideologiegetriebene“ Urteil sprach von einem „Schlag ins Gesicht aller Beitragszahler“, während andere Kosten wie manche Zahnerhaltungsmaßnahmen bei Kindern sowie Brücken, Kronen, Implantate oder Maßnahmen gegen sichtbaren Haarwuchs im Gesicht mancher Frauen nach der Menopause nicht von der Kasse bezahlt würden.

Auch der Gesundheitssprecher der FPÖ Niederösterreich, der  LAbg. Richard Punz schüttelt über ein aktuelles Urteil des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts den Kopf:

„Dieses Urteil ist weit vom Verständnis und von den Lebensrealitäten der Menschen entfernt „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Patienten, die mit echten, gesundheitlichen Problemen alleine gelassen werden. Wer gegen die Natur sein Geschlecht ändern will, muss selbst schauen, wie er das finanziert und bewerkstelligt“, so der Landtagsabgeordnete.

Abschließend erhebt sich die Frage, ob nach Zahlung durch Krankenkassen derartige Personen noch als gesund eingestuft werden müssen?



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