Eine 28-jährige Medizinstudentin aus Leipzig hatte sich im März 2021 mit dem Wirkstoff von AstraZeneca impfen lassen. Infolgedessen erlitt sie eine Hirnvenenthrombose und verklagte den Hersteller AstraZeneca auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ihr am Dienstag in Teilen Recht.
Laut einer Sprecherin des Gerichts verurteilte das OLG Dresden den Arzneimittelhersteller AstraZeneca dazu, umfangreich Auskunft zu seinem Impfstoff zu geben. Wie der MDR am Dienstag berichtete, muss der Hersteller nun alle Nebenwirkungen offenlegen. Im Bericht wurde das Urteil wie folgt zusammengefasst:
"So müssten alle Nebenwirkungen und Wirkungen, Schadensmitteilungen und Schriftwechsel mit Aufsichtsbehörden offengelegt werden, sofern diese einen Bezug zum Krankheitsbild der Klägerin hätten."
Die Leipzigerin warf dem Impfstoffhersteller vor, er habe das Thromboserisiko systematisch verharmlost. Sie habe aufgrund ihrer Thrombose längere Krankenhausaufenthalte erdulden müssen und beträchtliche gesundheitliche Folgebeeinträchtigungen erlitten. Acht Tage nach der sogenannten Corona-Impfung hätten Ärzte in der Notaufnahme er Uniklinik Leipzig bei der damals 25-jährigen Frau eine impfstoffbedingte Sinus- und Hirnvenenthrombose diagnostiziert. Mehrfach habe sie deswegen operiert werden müssen.
Der Hersteller habe argumentiert, dass seine Studie mit mehr als 24.000 Testpersonen keinen Hinweis auf eine erhöhte Thrombose-Gefahr ergeben habe. Außerdem müsse er nur bei vorsätzlichem Handeln und grober Fahrlässigkeit haften. Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Deshalb ging die Klägerin vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung. Das gab der geschädigten Medizinstudentin nun erstmal insofern Recht, als es den Impfstoffhersteller zur Auskunftserteilung verpflichtete.
Laut einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom Dienstag kündigte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter an, das Gericht werde nach der Auskunftserteilung prüfen, ob die Schadensersatzklage begründet sei. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat die Klägerin Schmerzensgeld nicht unter 150.000 Euro sowie einen Ausgleich für alle Folgeschäden in der Zukunft gefordert.
Im Freistaat Sachsen wurden seit Ende 2020 mehr als sieben Millionen sogenannte Corona-Impfungen verabreicht. Bis zum Juli dieses Jahres wurden in dem Bundesland nur 28 diesbezügliche Impfschäden anerkannt. Ende Juli hatte der MDR eine Mitteilung des Kommunalen Sozialverband Sachsens vermeldet, wonach in Sachsen bis zu diesem Zeitpunkt 600 Entschädigungsverfahren in Bezug auf Impffolgeschäden nach der sogenannten Corona-Impfung abgelehnt worden seien. Damals seien noch rund 70 Verfahren in Bearbeitung gewesen.
Menschen, die auch noch sechs Monate nach der Impfung gesundheitliche Probleme erlitten, dürfen in Sachsen einen Antrag auf Entschädigung stellen. Zu den anerkennbaren Impfschäden gehörten Herzmuskelentzündungen, Thrombosen, neuroimmunologische Erkrankungen und Rückenmarksentzündungen. Nur bei Anerkennung des aus der Impfung resultierenden Schadens gäbe es finanzielle Unterstützung. Wie viel Geld den anerkannten Impfopfern im Freistaat bislang bezahlt wurde, sei nicht bekannt.
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