Peter Haisenko
Es ist ein unwürdiges Geschacher um den Termin für die Neuwahlen. Mal geht es um Pensionsansprüche und dann darum, welche Gesetze noch durchgeprügelt werden können. Der gesamte Ablauf entspricht nicht dem, was das Grundgesetz vorsieht. Auf keinen Fall geht es darum, was für Deutschland gut und notwendig wäre.
Der ursprünglich von Kanzler Scholz vorgesehene Termin für die Neuwahlen war so gelegt, dass alle Bundestagsabgeordneten genau den einen Tag mehr bekommen hätten, mit dem sie das vierte Jahr vollständig angerechnet und so 280,- € pro Monat mehr an Pensionsansprüchen bekommen. Das ist zwar jetzt vom Tisch, aber fix ist das nicht. Man hat sich darauf geeinigt, dass der Kanzler am 11. Dezember die Vertrauensfrage beantragen und der Bundestag dann am 16. Dezember darüber abstimmen wird. Die Neuwahl soll am 23. Februar stattfinden. So weit so schlecht. Was wäre aber, wenn Scholz die Vertrauensfrage nicht stellt? Er muss es nämlich nicht tun. Oder vergisst, dass er es tun wollte. Dass er das Vertrauen jetzt schon nicht mehr hat, darf als gesichert angenommen werden.
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