Gates-Stiftung verliert rechtliche Immunität in Kenia

Der High Court hat am Montag eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Immunität und die Privilegien, die der Bill & Melinda Gates Foundation nach dem Privileges and Immunity Act gewährt wurden, ausgesetzt werden. Damit reagierte das Gericht auf eine Petition der Law Society of Kenya (LSK).

Die Regierung hatte der Gates Foundation, die in Kenia als gemeinnützige Organisation mit Sonderrechten anerkannt ist, durch die Legal Notice Nr. 157 im Kenya Gazette Supplement Nr. 181 besondere Privilegien eingeräumt.

Diese Privilegien erlaubten es der Stiftung, an Verträgen, Gerichtsverfahren und Eigentumstransaktionen im Land teilzunehmen und gewährten ihr rechtliche Immunität.

„Bis zur Anhörung der Parteien und der Entscheidung über den Antrag vom 22.11.2024 wird hiermit eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Privilegien und Immunitäten der Bill and Melinda Gates Foundation gemäß der Order von 2024 aussetzt. Diese war am 19.09.2024 durch den Kabinettssekretär für Auswärtige und Diaspora-Angelegenheiten unterzeichnet, als Legal Notice Nr. 157 bekannt gegeben und in der Sonderausgabe des Kenya Gazette Supplement Nr. 181 vom 04.10.2024 veröffentlicht worden“, heißt es in der Entscheidung des High Court.

Richter Bahati Mwamuye untersagte in seinem Urteil der Stiftung und ihren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern und Beauftragten, die unter ihrer Autorität handeln, die Inanspruchnahme von Privilegien und Immunitäten gemäß dem Privilegien- und Immunitätsgesetz.

Der Fall wird am 5. Februar 2025 vor Gericht verhandelt, um die Einhaltung des Gesetzes zu bestätigen und einen Termin für eine vorrangige Anhörung festzulegen, um die schriftlichen Stellungnahmen zu dem Antrag oder der Petition hervorzuheben.

Richter Mwamuye warnte, dass die Nichteinhaltung der gerichtlichen Anordnungen rechtliche Konsequenzen haben werde. „Nehmen Sie zur Kenntnis, dass jeder Ungehorsam oder jede Missachtung der hiermit zugestellten gerichtlichen Anordnungen strafrechtliche Konsequenzen für Sie und jede andere Person oder Personen, die diese Anordnungen missachten, haben wird“, warnte er.

Das Urteil des High Court erging, nachdem der Präsident der kenianischen Anwaltskammer am 11. November das Gericht angerufen hatte, um die Rücknahme der der Bill and Melinda Gates Foundation gewährten Privilegien zu erwirken.

Bis zum Abschluss des Verfahrens wies das Gericht den Kläger an, die Klageschrift, die Petition und die einstweilige Verfügung den Beklagten und interessierten Parteien bis zum Geschäftsschluss am 26. November zuzustellen und bis zum Geschäftsschluss am 27. November eine eidesstattliche Erklärung über die Zustellung vorzulegen.

In einer Ankündigung vom 23. Oktober erklärte Premierministerin Musalia Mudavadi, dass der Stiftung Immunität für alle ihre Aktivitäten im Land gewährt worden sei, was die Kenianer aufhorchen ließ.

Die Stiftung genießt ähnliche Privilegien wie diplomatische Vertreter, einschließlich Steuerbefreiung und Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit ihren offiziellen Aufgaben. Mudavadi argumentierte, dass die Gates Foundation eine wohltätige Stiftung sei, die Armut, Krankheit und Ungleichheit in mehr als 140 Ländern der Welt bekämpft und daher unter Abschnitt 11 des Gesetzes über Privilegien und Immunitäten falle.

Am 27. Oktober stellte die Gates Foundation die Einzelheiten der Gewährung von Immunität und Schutz für alle ihre Mitarbeiter durch die kenianische Regierung klar.
In einer Erklärung des stellvertretenden Direktors für globale Kommunikation in Afrika, Buhle Makamanzi, teilte die Stiftung mit, dass die Immunitätsvereinbarung im Rahmen des kenianischen Gesetzes über Privilegien und Immunitäten (Privileges and Immunities Act) liege und mit ähnlichen Vereinbarungen, die anderen Stiftungen gewährt würden, vergleichbar sei.

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