FDP will „Hürden“ für Organspenden deutlich senken

In einigen Ländern sind Organspenden bekanntlich bereits nach der Diagnose eines Herztodes erlaubt. In Deutschland jedoch bis dato nicht. Allerdings muss dazu dezidiert festgestellt werden, Tote können keine Organe spenden, Organe können nur von Lebenden entnommen werden.

Die FDP will den „Zugang“ zu Spenderorganen allerdings nun möglich machen, um, wie es heißt, den Bedarf besser decken zu können und damit die Zahl der Spenderorgane massiv zu erhöhen.

Fragwürdige „Tests zur Hirntod-Feststellung“

Die simple Tatsache, dass Organe nur aus lebenden Körpern entnommen werden können, mag vielen „unbekannt“ sein, zumal in allen Aufrufen zur Organspende und selbst auf den Spende-Ausweisen irreführender Weise, von einer Organentnahme nach dem Tode die Rede ist, wie auch spiegel.de zu berichten wusste.

Der hierzu erklärte „Tod“ ist der, eigens dafür „medizinisch eingeführte,  sogenannte Hirntod“, als zulässiger Zeitpunkt einer Organentnahm. Dieser hat allerding wenig mit der landläufigen Vorstellung von Tod, Leichenstarre oder Verwesung zu tun. Sogar die Tests zur Feststellung des „Hirntodes“ können diesen selber herbeiführen. Voraussetzung für die Organentnahme ist also besagtes rechtliches Konstrukt des „Hirntodes“. Dieses Konstrukt soll das Paradoxon auflösen, das darin besteht, einerseits einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen zu dürfen, die Organe eines Toten jedoch in der Regel „wertlos“ sind. Daher musste also medizinseitig der „Hirntod“ definiert werden, bei dem der Mensch angeblich irreversibel geschädigt, aber dennoch am Leben ist.

Hierbei erscheint das medizinische Credo offenbar, „so tot wie nötig, so lebendig wie möglich“ als Zitat des, 2022 verstorbenen deutschen Sterbebeistands- und Ethikforschers Professor Franco Rest, als schauderhaft zutreffend. Der Schlüssel zur Feststellung des Hirntodes ist also die Hirntoddiagnostik. Die wichtigsten Voraussetzungen sind hierbei zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen mindestens zwölf Stunden liegen müssen. Unglaublich, aber wahr ist jedoch, dass dazu Tests gehören, die den Patienten in diesem Zustand, auch umbringen können.

Zu diesen klinischen Untersuchung gehören unter anderem Reize mit Instrumenten, das Setzen von Schmerzreizen, indem der Untersuchende mit einer Nadel in die Nasenscheidewand des Patienten sticht oder etwa indem vier Grad kaltes Wasser in die Ohren gespült wird. Es leuchtet wohl ein, dass solche „Reize“ einem Intensivpatienten kaum gut tun und ihn weiter destabilisieren können, erst recht, wenn die Prozeduren zwei bis drei Mal durchgeführt und wiederholt werden.

Mediziner warnen vor Fehldiagnosen

Fakt ist allerdings, in Deutschland bedarf es deutlich mehr Organen, als gespendet werden. Die FDP-Bundestagsfraktion prescht nun vor und will die medizinischen Hürden für Organspenden drastisch senken, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen. Bislang musste wie erläutert,  vor einer Organentnahme zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Künftig und nach ausdrücklichem Willen der FDP, soll demnach auch die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstands ausreichen.

Dies sieht nun also ein Antrag vor, den die FDP-Fraktion verabschieden will. Eine derartige Änderung könne Leben retten, erklärte freilich der Initiator des Antrags, der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann. Seine, wie auch die geplanten Änderungen, an die sich andere Abgeordnete angeschlossen hatten erläuterte er im Detail.

„Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods ist immens hoch und schränkt dadurch die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein«, erklärte Ullmann unter anderem dazu. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei dem Physiker, also nicht Mediziner, zu Folge medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen. „Als Gesetzgeber sehe ich uns in der Pflicht, die wissenschaftliche Realität anzuerkennen, zumal es eine grundlegende Voraussetzung ist, um mehr Menschen eine Organtransplantation zu ermöglichen und damit Leben zu retten«, betonte der Physiker Ullmann.



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