„Bundeswehr-Impfpflicht“ gefallen – wo bleibt die Rehabilitierung der „Gehorsamsverweigerer“

Die Duldungspflicht zur „Corona-Impfung“ bei der Bundeswehr ist gefallen. Damit endet scheinbar auch dieses skandalöse unrühmliche Kapitel der sogenannten Corona-Maßnahmen, nicht zuletzt durch die nunmehr entschwärzten Dokumente des RKI.

„Rückzug“ wegen Beweismangel der „Impfwirksamkeit“

Der Datenanalyst Tom Lausen, der Teil des Beraterteams betroffener Soldaten ist, hatte diese Nachricht bereits am 28. Mai auf seinem Telegram-Kanal geteilt. Diese Entscheidung war längst überfällig und erfolgte offenkundig deshalb, weil die Bundeswehr sonst in einem bereits für Ende Mai angesetzt gewesenen Gerichtsverfahren Belege für die Wirksamkeit der „Corona-Impfung“ hätte vorlegen müssen, Belege, die der Bundeswehr, wie allen anderen „Behörden“ freilich nicht vorliegen. Dies hatte auch Haintz.media zu berichten gewusst.

Es war also ein unmittelbar bevorstehendes Gerichtsverfahren, das die Bundeswehr letztlich dazu bewegt haben dürfte, diese Duldungspflicht fallen zu lassen, weil dafür schlicht keine Argumente vorliegen und auch nie vorgelegen hatten. Insgesamt 70 Soldaten hatte die Bundeswehr auf Grund von Gehorsamsverweigerung entlassen, wie auch die Epoch Times wie folgt berichtet hatte“.

„Bis Mai letzten Jahres wurden 70 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, weil sie eine Impfung gänzlich verweigert haben. Diese Aussage ist Teil einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge an das Verteidigungsministerium. Er wollte auch wissen, wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt wegen einer Verweigerung eingeleitet wurden. Doch darauf hatte das Ressort von Boris Pistorius (SPD) keine Antwort, weil diese Zahlen nicht erfasst würden.”

Wo bleibt die Rehabilitation?

Hierzu muss somit eine umgehende Rehabilitation sämtlicher Soldaten, die wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung verfolgt wurden, erfolgen. Alle Strafverfahren sind daher in Folge wieder aufzunehmen und alle Verurteilten sind freizusprechen und zu entschädigen. Gleiches gilt für jegliche Disziplinarmaßnahmen, etwaige Folgen und Konsequenzen müssen daher rückgängig gemacht werden.
Die Duldungspflicht war, nicht zuletzt auf Grund der „nicht vorhandenen Beweislage“ der Wirksamkeit, von Anfang an rechtswidrig und darüber hinaus die Wehrkraft der Bundeswehr zersetzend.

Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die festgestellten Corona-Infektionen bei der Bundeswehr im Jahr 2022 bis zum Stichtag 17. Mai 2022, nur bis zu diesem liegen Zahlen vor, hochgerechnet auf das Jahr 2022 um 4.360 % gestiegen.

Vor einiger Zeit wurde eine Anfrage beim Verteidigungsministerium gestellt, die vorerst nicht beantwortet wurde. Erst nach Klageandrohung hatte die Bundeswehr die Zahlen dann offengelegt.

Corona-Infektionen explodieren nach „Impfung“

Die Zahlen legen eindeutig offen, dass die Infektionszahlen erst nach Start der Impfkampagne bei der Bundeswehr „explodiert“ waren.

In der Anfrage vom April 2023 wurde die Bundeswehr auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes dazu aufgefordert, nachfolgende Fragen zu beantworten:

“1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
3. Wie hat sich die Anzahl der Corona-Erkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt?
4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr – bezüglich sämtlicher Impfungen – in den Jahren 2018-2022 entwickelt?
5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Corona-Impfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es?”

Hier ein Auszug aus der Antwort der Bundeswehr zu Frage 3:

„Mit Stand 17.05.2022 wurden folgende Zahlen erkrankter Patienten für die Jahre 2020-2022 gemeldet:
für das Jahr 2020 3.158 erkrankte Patienten,

für das Jahr 2021 10.089 erkrankte Patienten

für das Jahr 2022 51.631 erkrankte Patienten.”

Auf Rückfrage dahingehend, ob es sich bei den obigen erkrankten Patienten (ob nun tatsächlich erkrankt oder nur positiv getestet) ausschließlich um Corona-Patienten gehandelt hatte, wurde dann im August 2023 mitgeteilt, dass dem so sei.

Keine Erhebungen mehr ab Mai 2022

Bei den obigen Zahlen ist zu beachten, dass sich die 51.631 Covid-Fälle im Jahr 2022 nur auf den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 17. Mai 2022 bezogen. Danach wurden keine weiteren Zahlen mehr erhoben. Auf das ganze Jahr 2022 hochgerechnet ist die Anzahl der Covid- Diagnosen bei der Bundeswehr somit im Vergleich zum Jahr 2020, als es noch keine „Impfkampagne“ gegeben hatte, um 4.360 % gestiegen, was auch die Rechtsanwältin Beate Bahner zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht berechnet hat.

Die Bundeswehr wurde also „krankgeimpft“, Soldaten, die sich geweigert hatten, an diesem „Experiment“ teilzunehmen, wurden dienstrechtlich und strafrechtlich verfolgt und an den Pranger gestellt.

Sämtliche zu Unrecht wegen Gehorsamsverweigerung verfolgten Soldaten sind daher fraglos umgehend zu rehabilitieren und zu entschädigen.



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