5.000 Euro Strafandrohung: "Transfrau" und Politik attackieren Frauenfitnessstudio

Das am 12. April dieses Jahres beschlossene "Selbstbestimmungsgesetz" wurde in der deutschen Politik überwiegend begrüßt, und von Grünen-Mitgliedern sogar bejubelt. Ausgehend von den nun offiziellen "Rechten" versuchte ein Mann in Erlangen, medial bereits als "Bayerns erste transsexuelle Fußballerin im Landkreis" hofiert, Mitglied eines Fitnessstudios zu werden, das laut Eigenwerbung "seit über 30 Jahren Frauen auf ihrem Weg zur Wunschfigur, Fitness und Gesundheit" begleitet. Es erfolgte seitens der Besitzerin eine nachvollziehbar ablehnende Mitteilung. Was dann folgte, waren schlechte Bewertungen im Netz, "ein sehr offiziell aussehendes Schreiben seitens einer Bundesbehörde" sowie ein Anwaltsschreiben mit Androhung von 5.000 Euro Strafe. 

Die bizarre, jedoch in der Gegenwart vollkommen erwartbare Justizgeschichte begann laut Darlegungen der Betroffenen "vor einigen Wochen". Auf der Webseite "frauenheldinnen", eine gemeinnützige Förderplattform von "heterosexuellen und lesbischen Frauen, die stutzig geworden sind, als wir merkten, dass wir auf’s Heftigste beleidigt werden, wenn wir auf der Realität unseres Geschlechts beharren", bekam Doris Lange, seit 32 Jahren Betreiberin des Erlanger Frauenfitnessstudio lady’s first, die Chance ihren Fall für interessierte Bürger zu schildern. So heißt es einleitend:

"Vor einigen Wochen hat sich meine Welt begonnen, auf den Kopf zu stellen. In unser Studio kam eine Person, die sich als Trans-Frau ausgab und Mitglied werden wollte."

Der Mann erklärte dabei einer jungen Mitarbeiterin, dass er "sich noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen habe". Laut einem Artikel der Augsburger Zeitung aus dem Jahr 2022 befindet sich die Person seit dem Jahr 2020 "auf dem Weg der Geschlechtsanpassung". Weiter heißt es wörtlich in den Darlegungen von Doris Lange:

"Auch legte sie keinen Ausweis vor, aus dem hervorgegangen wäre, dass ihr Name weiblich wäre. Meine Mitarbeiterin war unsicher, wie sie damit umgehen sollte und vereinbarte mit ihr ein Probetraining unter dem Vorbehalt, erst mit der Chefin Rücksprache zu halten und dann nochmal Rückmeldung zu geben. Was das Duschen anging, schlug die Person meiner Mitarbeiterin vor, sie könne ja eine Badehose tragen." 

Es kam schlussendlich zu keinem Mitgliedsstatus für den Mann. Die Betreiberin erklärt:

"Auch mit Badehose bleibt die Person ein biologischer Mann, keine meiner Kundinnen möchte so duschen. Doch nicht nur im Umkleide- und Duschbereich, auch im – einzigen – Trainingsbereich sichere ich meinen Kundinnen bei Mitgliedschaftsabschluss einen Schutzbereich zu, in dem sie ohne biologische Männer trainieren können. Mit einem nicht geringen Anteil muslimischer Frauen, teilweise traumatisierter Frauen und auch minderjähriger Mädchen, deren Mütter ihre Töchter bei uns in einem sicheren Raum anmelden, würde ich mein Versprechen gegenüber meinen Kundinnen brechen. Die Kundinnen würden – zu Recht – scharenweise kündigen und ich könnte mein Geschäft schließen."

Was folgte, führt nun zu größerer medialer Aufmerksamkeit. Der Mann forderte sein Recht nach geltendem "Selbstbestimmungsgesetz", Lange berief sich auf ihr Hausrecht als Inhaberin. Bezug nehmend auf diese Thematik schrieb Justizminister Marco Buschmann am 23. August 2023 im Rahmen einer X-Beantwortung:

"Das SBGG (Gesetz über die Selbstbestimmung) vermittelt keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Vertragsfreiheit und Hausrecht gelten weiterhin. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein."

Die Erfahrung für die Betreiberin des Studios lautet demgegenüber, dass sie überraschende Post von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, erhielt. Ataman ist parteilos, gehört jedoch seit dem Jahr 2020 der Mitgliederversammlung der grünen Heinrich-Böll-Stiftung an. Sie wurde am 7. Juli 2022 auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag zur "Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung (ADS)" gewählt. 

Der Brief enthielt die Belehrung, dass die Studiobetreiberin "mit der Weigerung, eine trans Frau aufzunehmen", diese "in ihren Persönlichkeitsrechten verletze". Ataman empfahl daher laut Briefzitat in einem Focus-Artikel:

"Beispielsweise würden wir vorschlagen, dass Sie eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen."

Vonseiten der Studiobetreiberin heißt es in Fortführung der juristischen Auseinandersetzung:

"Am 22. Mai bekam ich wieder Post. Diesmal von einer Kanzlei, die mich mit einem Schreiben aufforderte, die Person, die sie als 'Frau' bezeichneten, in meinen Betrieb zu lassen oder 5.000 Euro Strafe zu bezahlen. Außerdem sollte ich der Person 2.500 Schadensersatz zahlen. Hinzu kommen die 1.000 Euro, die ich laut der Antidiskriminierungsbeauftragten zahlen soll."

Der seitens der Studiobetreiberin mittlerweile beauftragte Rechtsanwalt warf laut Focus-Artikel der Ataman-Behörde nun schriftlich vor:

"Abgesehen davon, dass es nicht zu Ihren Aufgaben gehört, für Ihre Petenten Entschädigungsansprüche geltend zu machen, maßen Sie sich hierdurch auch Kompetenzen der Judikative an."

Das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) erklärte auf Anfrage des Portals Nius zu der juristischen Auseinandersetzung:

"Rechtsauffassungen der Antidiskriminierungsstelle (ADS) sind für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend. Die ADS ist nicht befugt, Sanktionen wie Bußgelder o. Ä. zu verhängen."

Die BMJ-Pressestelle führte weiter aus:

"Ein sachlicher Grund kann insbesondere auch vorliegen, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt. Daran ändert auch das Selbstbestimmungsgesetz nichts: Im Gesetzestext ist ausdrücklich klargestellt, dass Vertragsfreiheit und Hausrecht nicht berührt werden."

Laut Focus würde Ataman aktuell weiterhin "ausdrücklich bedauern, dass das Studio Einigungsvorschläge ignoriert habe". So argumentiert sie demnach:

"Ataman bekräftigte, dass sich die Betroffene bereit erklärt habe, die Umkleideräume und Duschen im Fitnessstudio nicht zu betreten. "Sie wollte einfach nur Sport machen und keineswegs in Schutzräume für Frauen eindringen." Deshalb gelte das Argument des Hausrechts aus ihrer Sicht hier nicht."

Für mögliche kommende Verhandlungen vor Gericht stellt Ataman fest, dass "sollte das Gericht hier eine Diskriminierung feststellen, hat sie – der Klagende – Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz."

Mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins Frauenheldinnen sammelt Doris Lange nun Spenden. In weniger als 24 Stunden wurde das 1. Spendenziel von 12.600 Euro erreicht. Der Spendenaufruf bleibt weiterhin aufrufbar, da laut Betroffener nicht absehbar ist, wie viele Instanzen final vonnöten sein werden. 

Eine aktuelle Google-Bewertung für das "lady's first" Sportstudio lautet:

"Ich werde als Mann zwar nie das Fitnessstudio besuchen und dieses aus eigener Erfahrung bewerten können, aber ich kann die Chefin bewerten. Und die bekommt von mir aufgrund herausragender Haltung und Betriebsführung sowie ihres mutigen Einsatzes für den Schutz biologischer Frauen die volle Punktzahl. Wenn ich Frau wäre, dann wäre das genau mein Studio."

Eine weitere Bewertung lautet demgegenüber, zum Thema gesellschaftlich kontrovers wahrgenommener Standpunkte, dass "einen sicheren Ort für Frauen zu schaffen, grundlegend eine schöne Idee und so wichtig" sei. Weiter bemerkt jedoch eine "Lisa": "Eine Frau dann aber auszuschließen, da sie einen trans Hintergrund hat, ist beschämend".

Mehr zum Thema - Jährliche Geschlechtsänderung erlaubt: Bundestag beschließt "Selbstbestimmungsgesetz"

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