Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hat der frühere VW-Chef Martin Winterkorn den Vorsitzenden Richter für befangen erklärt. Er begründet diesen Antrag mit der Annahme, dass sich der Richter bereits vor der ärztlichen Untersuchung des Angeklagten eine feste Meinung über dessen Gesundheitszustand gebildet habe. Dieser Schritt könnte den geplanten Neustart des Prozesses im Februar 2025 erneut gefährden. Winterkorn, dem gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und Falschaussage vorgeworfen werden, wehrt sich gegen sämtliche Vorwürfe. Der Befangenheitsantrag sorgt bereits jetzt für ein weiteres Fragezeichen im laufenden Verfahren.
Ex-VW-Chef Winterkorn lehnt Richter als befangen ab
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