Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar am Mittwoch bestätigt. Demnach ist die im August 2023 vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung ausgesprochene zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung nun rechtskräftig.
Dettmar hatte gegen das Urteil vor dem BGH Revision eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Entscheidung angefochten, weil sie das Strafmaß für zu niedrig hielt. Der BGH verwarf mit seiner Entscheidung vom Mittwoch beide Anfechtungen.
Der Richter hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben und den Schulen verboten, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen. Die Entscheidung war kurz darauf vom Oberlandesgericht aufgehoben worden. Die Justiz wertete Dettmars Vorgehen als Rechtsbeugung, ordnete eine Durchsuchung an und erhob Anklage. In seinem Urteil von August 2023 erklärte das Landgericht, Dettmar habe das Verfahren aktiv generiert.
Der BGH bestätigte nun das Urteil des Landgerichts. Dieses weise keine Sachfehler auf. Das Erfurter Gericht habe "zutreffend als Rechtsbeugung gewertet", dass der Familienrichter das Kindesschutzverfahren verdeckt eingeleitet und gelenkt habe.
BGH hält Verurteilung des Richters am Amtsgericht Weimar #Dettmar wegen „#Rechtsbeugung“„ Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell…
— Friedemann Däblitz (@dablitz_f) November 20, 2024
Die "Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger" habe er heimlich über seine private E-Mail-Adresse vorgenommen. Damit habe er in "elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften" verstoßen. Der Richter habe das ihm übertragene Amt "zielgerichtet benutzt und missbraucht", als er über eine von ihm mit bearbeitete Anregung entschied.
Auf die Motive des Richters komme es dabei nicht an, von einer materiell-rechtlichen Überprüfung seiner Entscheidung sah der BGH ganz ab:
"Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen."
Dettmar droht nun die endgültige Entlassung aus dem Justizdienst und damit der Verlust seiner Pensionsansprüche.
Mehr zum Thema - "Bestrafe einen, erziehe hundert": Das Bochumer Urteil dient dem Erzwingen von Gehorsam
Meist kommentiert