Bekanntlich wird man schwerkriminelle „Schutzsuchende“ nur unschwer, oder überhaupt nicht los. Und wenn doch, tritt häufig der Fall ein, dass die Herrschaften plötzlich und unerwartet dann wieder hier auftauchen.
So wie im Fall des 35-jährigen Khalil El Zein, der laufend immer wieder Straftaten in Deutschland beging, aber erst im März in den Libanon abgeschoben werden konnte.
Neuer Asylantrag musste (!) angenommen werden
Doch nur sechs Monate später, am Donnerstag vergangener Woche, stellte das Mitglied einer kriminellen arabischen Großfamilie in Berlin-Tegel einen Asylantrag. Das Ankunftszentrum im Norden der Hauptstadt musste diesen Antrag annehmen, obwohl gegen den Kriminellen mit seiner Abschiebung eine Wiedereinreisesperre für vier Jahre und acht Monate verhängt worden war, berichtet welt.de. Warum man solchen Figuren die Gelegenheit gibt nach vier Jahren wieder in Deutschland „Schutz suchen“ zu dürfen, ist für Leute die noch geradeaus denken können, ohnehin nicht nachvollziehbar.
Dass der Asylantrag des Libanesen trotz der Wiedereinreisesperre überhaupt angenommen werden musste, liegt an der Rechtslage, die auch in solch besonders offensichtlichen Fällen von Asylmissbrauch Anträge zulässt, so die genannte Zeitung weiter.
Nach Festnahme sofort wieder auf freiem Fuß
Nachdem der „Rückkehrer“ vergangene Woche in Tegel einen erneuten Asylantrag gestellt hatte, beantragte die Senatsinnenverwaltung zwar sofort diese ergänzende Vorbereitungshaft und nahm ihn fest. Doch schon am Freitagabend kam El Zein wieder frei, weil das Amtsgericht Tiergarten den Antrag ablehnte. Daran ist zu erkennen, wie linksdurchwoben die Gerichte bereits sind, wenn es darum geht, die Agenda „Massenmigrationen von integrationsresistenten Elementen“ oder Kriminellen durchzuboxen. Hier sind Kräfte am Werk, denen die Interessen der heimischen Bevölkerung unwichtig erscheinen, obwohl in diesem Fall der Freigelassenen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, sollte er wieder bereichern.
Laut „Tagesspiegel“ bestätigte sogar das Gericht in seinem Beschluss, dass El Zein gefährlich sei. Angesichts seiner kriminellen Karriere spreche viel dafür, dass von ihm „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgehe. Macht nichts – eine verbogene Moral geht vor. Das Gericht lehnte dennoch die Haft ab, weil der Asylantrag Vorrang habe. Die Entscheidung, ob er abgeschoben werde, hänge am Ausgang des Asylverfahrens. Außerdem sei sein Anwalt bevollmächtigt, die Bescheide der Behörden anzunehmen.
Beate Ostertag, Sprecherin der Berliner Polizei, sagte der „BZ“:
„Die aktuelle Rechtslage ermöglicht offenbar solche Fallkonstellationen, wonach sich auch Ausländer, die hier schwerste Straftaten begangen haben und deren Aufenthalt in Deutschland mit viel Kraft und Engagement durch eine Abschiebung beendet wurde, trotz Wiedereinreisesperre als Asylantragsteller freien Fußes in unserem Land aufhalten können.“
Erstabschiebung war bereits ein harter Kampf gegen verbrecherfreundliche Justiz
Die Polizei führe den 35-Jährigen als „ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftäter“, so der „Tagesspiegel“ – etwa wegen räuberischer Erpressung, Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Deshalb habe die Ausländerbehörde ihn bereits 2021 ausweisen wollen. Erst am 15. März dieses Jahres war dies gelungen. Und jetzt ist er, frei nach Merkel, „halt wieder da“.
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