Die Scheidung kann für Selbständige und Unternehmer besonders herausfordernd sein. Leben Sie ohne Ehevertrag, fallen Sie in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das Unternehmensvermögen bei der Berechnung herangezogen wird. Rechtsanwalt Christian Tobias Weiß von der Kanzlei Rose & Partner erläutert, wie die Vermögensaufteilung funktioniert, welche Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen und welche steuerlichen Aspekte Sie beachten sollten.
Scheidung von Unternehmern: So wird das Vermögen der Ehepartner aufgeteilt
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