Tödlicher Skandal: Asylantrag von Mannheim-Attentäter schon 2014 abgelehnt

Abschiebungen retten Leben. Mehrere Menschen wären noch unverletzt und ein Polizeibeamter könnte wohl noch leben. Wenn es nicht zu dem – mittlerweile in ganz Europa üblichen – Staatsversagen gekommen wäre. Denn der Asylantrag des afghanischen Angreifers von Mannheim wurde bereits im Jahr 2014 abgelehnt. Dennoch durfte er im Land bleiben und wurde nicht abgeschoben.

Duldung trotz fehlendem Aufenthaltstitel

Es ist immer das gleiche Spiel. Migranten kommen nach Europa und selbst wenn sie keinen Asylgrund haben und der Asylantrag abgelehnt wird, dürfen sie bleiben und werden auf Kosten der Steuerzahler alimentiert. So auch im Fall des mutmaßlichen Islamisten-Messerstechers aus Mannheim, der Ende der vergangenen Woche mehrere Personen schwer verletzte – ein Polizeibeamter starb an den Folgen der Attacke.

Wie nun die “Welt” berichtet, kam der Afghane Sulaiman A. bereits 2013 nach Deutschland, welches bekanntlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Zuerst lebte der nun angeblich 25-jährige in Frankfurt am Main und später nördlich von Mannheim. Bereits 2014, ein Jahr nach der Einreise wurde sein Asylantrag abgelehnt. Doch dann passierte weiter nichts.

Radikalisierung und Bleiberecht

Offenbar ohne eine Abschiebung auch nur im geringsten fürchten zu müssen, lebte er weiter in Deutschland, machte 2017 einen erweiterten Hauptschulabschluss. Neun Jahre nach seiner Einreise erhielt er dann schließlich eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, nachdem er mit einer Frau ein Kind bekommen hatte, welches die deutsche Staatsbürgerschaft hat und für das der Afghane das Sorgerecht trägt. Ausreichend für ein Bleiberecht, wie die Welt feststellt.

Zudem könnte es auch weitere Indizien für einen islamistischen Hintergrund geben. So wurden auf einem Youtube-Kanal, der laut Welt eventuell dem Täter zugerechnet werden kann in den vergangenen Monaten “Videos des afghanischen Predigers Ahmad Zahir Aslamiyar” geteilt.

“Aslamiyar war laut Medienberichten einst Kommandeur der Taliban und wurde im Kampf getötet. In islamistischen Kreisen gilt er als Märtyrer. Heutzutage werden seine Videos und Audiobotschaften auch in Kanälen des ‘Islamischen Staats Provinz Khorasan’ (ISPK) geteilt. Sicherheitsbehörden sehen in dem IS-Ableger eine der gefährlichsten Terrororganisationen weltweit”, so die Zeitung zu ihren Recherchen. Derzeit ist der Kanal von Netz genommen.

Islamistischer Asyl-Tourismus

Der Fall dürfte dabei bei weitem kein Einzelfall sein. Bereits im vergangenen Jahr sorgten die bekanntgewordenen Umstände um den 45-jährigen Tunesier, der im Oktober in Brüssel zwei Fußballfans erschoss, für Aufsehen. Dieser hatte in den vergangenen Jahren nicht weniger als vier (!) Asylanträge in unterschiedlichen europäischen Ländern gestellt – Norwegen, Schweden, Italien, Belgien. Die Anträge wurden meist – auch wegen begangener Straftaten – abgelehnt.

Italienische Behörden meldeten zudem ihren belgischen Kollegen, dass der Mann möglicherweise vorhabe in den Irak oder nach Syrien zu gehen um dort für den IS zu kämpfen. Dennoch lebte er völlig unbehelligt in Belgien weiter, selbst als die Moschee der Polizei 2022 mitteilte, dass er radikale Ansichten geäußert hätte. Es passierte nichts, bis zum Herbst 2022, als zwei schwedische Fußballfans in Brüssel die Politik der offenen Grenzen und der Nicht-Abschiebung mit dem Leben bezahlten.

Damals forderte dann der belgische Premierminister Alexander De Croo mehr Schutz für die EU-Außengrenzen und rigorosere Abschiebungen. Passiert ist seitdem – wie zu erwarten – nichts. Stattdessen hatte wenig zuvor der EUGH noch die Rückweisung von Migranten an den EU-Binnengrenzen untersagt.

Dieser Beitrag erschien zuerat auf Der Status, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERTION.



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