IWF stellt Ukraine neue Anforderungen bei Korruptionsbekämpfung

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat die Ukraine aufgefordert, den Zollkodex zu ändern, um die Korruptionsbekämpfung zu verstärken und die internationale finanzielle Unterstützung fortzusetzen, berichtete Bloomberg unter Berufung auf ein aktualisiertes Memorandum des IWF.

Kiew muss insbesondere den Zollbetrieb mit der EU-Gesetzgebung in Einklang bringen und für Transparenz bei der Einstellung von Management und Personal sorgen.

Außerdem muss die Ukraine bis Ende September zum ersten Mal eine externe Prüfung des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU) durchführen, wobei die Prüfer von internationalen Partnern ausgewählt werden sollen. Der IWF erklärte:

"Die externe Prüfung des NABU sollte umgehend abgeschlossen werden, und die Ergebnisse sollten genutzt werden, um die Rechenschaftspflicht und die operative Effizienz des Büros zu verbessern."

Zu den weiteren Bedingungen, die Kiew erfüllen muss, gehören die Optimierung der Steuerbefreiungen aufgrund der Notwendigkeit, die Haushaltseinnahmen zu erhöhen, die Mobilisierung inländischer Einnahmen, die vorsichtige Liberalisierung der Devisenkontrollen, die weitere Lockerung der Geldpolitik und die Beibehaltung der Reserven der Zentralbank bei 28,8 Milliarden US-Dollar. Dies wird die Möglichkeiten der Regulierungsbehörde einschränken, mit Devisen zu intervenieren, um die Griwna zu stützen.

Zuvor hatte der IWF im Rahmen der Erweiterten Kreditfazilität (EFF) eine Kredittranche von 2,2 Milliarden US-Dollar an Kiew bewilligt, die sich auf 15,6 Milliarden US-Dollar beläuft. Die vorherige Tranche von 880 Millionen US-Dollar wurde im März überwiesen, im Dezember hatte die Ukraine 900 Millionen US-Dollar erhalten.

Am Vortag unterzeichnete Wladimir Selenskij ein Gesetz über die Neueinrichtung des Büros für wirtschaftliche Sicherheit als Teil der Verpflichtungen Kiews gegenüber dem IWF.

Nach Angaben der Zeitung Ekonomitscheskaja Prawda (Wirtschaftliche Wahrheit) sieht das Gesetz vor, dass der neue Leiter des Büros von einer Kommission aus sechs Mitgliedern, darunter drei internationale Mitglieder mit ausschlaggebender Stimme, gewählt werden muss. Außerdem sieht das Gesetz eine obligatorische Rezertifizierung der Mitarbeiter des Büros durch eine Kommission vor, die sich aus sechs Mitgliedern des Büros und sechs Mitgliedern internationaler Partner zusammensetzt. Darüber hinaus müssen sich die Bewerber vor ihrer Ernennung für eine Stelle in der Außenstelle einem Lügendetektortest unterziehen.

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