„Sicherheitspaket“: Union will Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung oben draufpacken

Nach der teilweisen Ablehnung des „Sicherheitspakets“ im Bundesrat muss nun der Vermittlungsausschuss ran. Die Union stellt dazu auch Forderungen, die mit dem Paket gar nichts zu tun haben: Sie will die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Außerdem verlangt sie eine Ausweitung bei der Gesichtserkennung.

Mann im Parlament faltet Hände vor der Brust
Hendrik Wüst, CDU-Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Sven Simon

Das am Freitag letzter Woche mit der Mehrheit der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Bundestag beschlossene sogenannte Sicherheitspaket war unmittelbar danach im Bundesrat teilweise gescheitert. Auf Ablehnung in der Länderkammer traf das Gesetz „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“, das einen Ausbau der biometrischen Überwachung vorsieht.

Der andere Gesetzestext mit den Asylrechtsverschärfungen war nicht zustimmungspflichtig und passierte die Länderkammer. Die Ampel-Regierung hatte das „Sicherheitspaket“ als Reaktion auf den Messeranschlag von Solingen auf den Weg gebracht.

Das Gesetz „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ soll der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neue Befugnisse geben, mit denen die Behörden massenhaft biometrische Daten aus dem Internet nutzen und damit Menschen identifizieren dürfen, auch mit Hilfe von Verfahren der Künstlichen Intelligenz. Kritiker werfen der Ampel vor, damit den Koalitionsvertrag zu brechen.

Die Konservativen stellen nun Bedingungen, um den abgelehnten Teil des Sicherheitspakets doch noch über den Vermittlungsausschuss durchzubringen. Sie bringen dabei die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in die Diskussion, die gar nicht Teil des Pakets ist: die Vorratsdatenspeicherung. Justizminister Marco Buschmann (FDP) gab aber vergangene Woche gerade seine Pläne in die Ressortabstimmung, um diese Form der verdachtslosen Massenspeicherung von Daten ad acta zu legen. Er schlägt das Quick-Freeze-Verfahren vor, das statt anlassloser Speicherung das grundrechtsschonendere Einfrieren von Daten vorsieht. Seinen Gesetzentwurf haben wir veröffentlicht.

Immer wieder Vorratsdatenspeicherung

Bereits vor der Ablehnung am Freitag waren aus der Union Stimmen laut geworden, die das Thema Vorratsdatenspeicherung mit dem Sicherheitspaket verbinden wollten. Diese Woche nun machte sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) laut „Bild“-Zeitung für die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten stark.

Sylvia Ruge, Rechtsanwältin und Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), warnte vor den wiederholten Forderungen nach der Vorratsdatenspeicherung. Den Rufen nach mehr Massenüberwachung dürfe man nicht folgen. „Anlasslose Massenüberwachung hat keinen Platz im liberalen Rechtsstaat“, erklärt Ruge. Schon das Quick-Freeze-Verfahren reize die Grenzen des Tragbaren aus. Die Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen sei ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Bürgerrechte“.

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion aus CDU und CSU im Bundestag, Alexander Throm, brachte heute nicht nur die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Gespräch, sondern forderte zugleich, auch bei der biometrischen Überwachung zu verschärfen. Die Ampel soll nach seinen Wünschen die Schwelle zur automatisierten Gesichtserkennung deutlich absenken, die definiert, bei welchen Straftaten der massenhafte Abgleich mit Daten aus dem Internet eingesetzt werden darf. Das Problem an der neuen biometrischen Fahndungsmethode ist, dass dafür quasi alle im Internet auffindbaren Fotos und Videos mit Gesichtern biometrisch vermessen und gespeichert werden müssten. Dies ist weder mit der Datenschutzgrundverordnung noch mit der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz vereinbar.

Gesichtserkennung

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Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Thorsten Frei, sagte heute gegenüber dem Fernsehsender ntv, er wolle die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Dass die Ampel das massenhafte biometrische Scannen von Bildern im Netz „nur noch für besonders schwere Straftaten“ erlauben wolle, reiche nicht aus. Das Sicherheitspaket sei ein „Täuschungspaket“, die Union werde es weiterhin ablehnen, wenn nicht nachgebessert würde.

Man brauche aber noch „zusätzliche Möglichkeiten im Digitalen“, sagte Frei, und forderte mehr Staatstrojaner in Form der „Quellen-TKÜ“. Im Rahmen des Sicherheitspakets ist der Einsatz von Staatstrojanern bisher gar nicht diskutiert worden. In welcher Form die Vorratsdatenspeicherung oder aber das staatliche Hacken von Rechnern oder Smartphones für den Solingen-Fall hätte hilfreich sein sollen, ließ Frei offen.


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