Prozeß gegen AfD-Spitzenkandidaten: Prozeß gegen AfD-Spitzenkandidaten Was darf Höcke sagen und was konnte er wissen?

Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Dieses Mal vergleicht er die Demokratie mit den Marktregeln und kritisiert dabei den Verfassungsschutz. Heute geht es um das Gerichtsverfahren gegen Höcke.

Im Prozeß gegen Björn Höcke wegen der Formulierung „Alles für Deutschland“ lohnt ein Blick auf die Tradition der Worte. Zudem geht es um die Frage, was ein Angeklagter zum Rechtsfall sagen darf, wenn die Staatsanwaltschaft schon redselig ist. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.

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