Neue KFZ-Kennzeichnung wird Pflicht für alle

Bereits in naher Zukunft greifen nun erneut im Automobilsektor neue „Grüne“ Gesetze. Diese sollen freilich sowohl dem Klima als auch den Autofahrern zugutekommen, in diesem Fall konkret dank einer neuen Pkw-Kennzeichnung.

Vorbereitungen für Hersteller wie Händler

Die neu eingeführten Energiewende-Maßnahmen trafen zweifellos die Autofahrer mit am schwersten. Sei es durch steigende Betriebskosten oder räumliche Einschränkungen, wie auch inside-digital berichtet hatte. Jedoch hat nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine weitere Regelung eingeführt, die sich maßgeblich auf Hersteller und Händler, aber auch auf Endverbraucher auswirken wird.

Speziellen Pkw-Kennzeichnung

Bereits ab dem 1. Mai 2024 sollen Hersteller und Händler alle Neufahrzeuge mit einer speziellen Pkw-Kennzeichnung versehen müssen. Ein entsprechendes Label soll Informationen wie die Energieverbrauchs- und Emissionswerte zusammenfassen und Autokäufern zugänglich machen. Dazu gehören etwa Angaben zu vier unterschiedlichen Fahrtmodi „Innenstadt“, „Stadtrand“, „Landstraße“, „Autobahn“. Aber auch Informationen zu den „möglichen“ CO₂-Kosten der kommenden zehn Jahre. Letzteres soll angeblich einen großen Einfluss auf die Betriebskosten von Verbrenner-Fahrzeugen haben.

Das Label informiert somit über die jährlichen Energiekosten bei einer angenommenen Laufleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr sowie die aktuelle Kfz-Steuer.

Das „gläserne KFZ“

„Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkws bringt mehr Transparenz beim Autokauf“, erklärte dazu kein „Geringerer“ als Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, so die „Einschätzung“ der Grünen.

Unklar ist momentan nur, ob ein interdisziplinärer Vergleich ebenfalls unkompliziert möglich sein wird. Denn für jede Antriebsart, auch Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, ist ein eigenes Label geplant. Letztere bekommen eine doppelte Klassenkennzeichnung.

Technisch sollen die neuen Pkw-Labels auf Werten basieren, die durch das angeblich „realitätsnähere“ Messverfahren (WLTP) ermittelt werden. Ferner soll sich die Einteilung in CO₂-Emissionsklassen an absoluten CO₂-Emissionen orientieren.

Händler und Hersteller müssen die neuen Hinweise bis spätestens zum 1. Mai einerseits direkt am Fahrzeug anbringen und andererseits in Online-Fahrzeug-Konfiguratoren anzeigen. Zudem müssen sie die Informationen auch am Verkaufsstandort aushängen. Online werden indes digitale Leitfäden mit Angaben zu allen in Deutschland angebotenen Pkw-Modellen zugänglich gemacht. Sogar die Print- und Digitalwerbung muss künftig einige dieser Details enthalten.



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