Medienbericht: Grünen-Fraktion will sich bei Scholz’ Vertrauensfrage enthalten

Am 23. Februar soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Zuvor wird heute, im nebeligen politischen Chaos in der Hauptstadt, Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag beantragen, dies geregelt über Artikel 68 des Grundgesetzes. Durch die zuständige Bundestagsverwaltung ist dann für Montag, den 16. Dezember, ab 13 Uhr eine Beratung und Abstimmung über den Antrag im Bundestag geplant. Laut dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hätten SPD und Grüne jedoch im Vorfeld Vorkehrungen getroffen, "damit die Sache im Sinne baldiger Neuwahlen nicht schiefgeht".

Die deutschen Bürger und Bürgerinnen werden voraussichtlich gleich zu Jahresbeginn über die politische Neuausrichtung des Landes entscheiden. Dafür ist der 23. Februar vorgesehen. Am heutigen Mittwoch wird Bundeskanzler Scholz den Antrag zur Vertrauensfrage im Bundestag einreichen. Die Abstimmung über den Antrag kann frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags stattfinden. Dies wird am kommenden Montag, dem 16. Dezember, geschehen.

Der RND-Artikel informiert über Hintergrundgespräche innerhalb der Restregierung. So heißt es zum Thema taktischer Maßnahmenvorkehrungen im Kanzleramt:

"Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Fraktionskreisen erfuhr, wollen sich zumindest Teile der Grünen-Bundestagsfraktion enthalten. So soll garantiert werden, dass der SPD-Politiker auch dann die erforderliche Zahl der Stimmen verfehlt, wenn AfD-Abgeordnete oder Mitglieder anderer Oppositionsfraktionen für ihn votieren."

Die Einleitung benötigter Neuwahlen in Deutschland erfolgt nach gestellter Vertrauensfrage nur dann, wenn der Bundeskanzler in einer Abstimmung nicht die absolute Mehrheit von 367 Stimmen erhält, wodurch er die Vertrauensfrage dann automatisch verloren hat.

Nach der verlorenen Vertrauensfrage würde Scholz dann dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, muss es innerhalb von 60 Tagen ab der Auflösung die Neuwahl geben. Dies ist in Art. 39 Absatz 1 Satz 4 im Grundgesetz geregelt. Hierbei wurde der 23. Februar bereits als Termin für die Neuwahlen vorgesehen.

Der RND-Artikel erklärt zu möglichen Dynamiken, den Befürchtungen seitens SPD und Grünen:

"SPD und Grüne verfügen zusammen über 324 Abgeordnete. Erst wenn Scholz also zusätzlich 43 Stimmen aus anderen Fraktionen erhielte, würde er das Vertrauen bekommen, das er eigentlich gar nicht haben will."

Laut dem Artikel wäre demnach ein mögliches Agieren der AfD-Abgeordneten im Bundestag nicht eindeutig, da die AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel zwar "betont hat, dass man Neuwahlen wolle", demgegenüber jedoch "einzelne AfD-Fraktionsmitglieder indes signalisiert haben, dass sie für Scholz stimmen werden".

Möglicher Grund sei unter anderem, dass diese Abgeordneten "die Haltung des Unionskanzlerkandidaten Friedrich Merz zum Krieg Russlands gegen die Ukraine noch kritikwürdiger finden", so das RND mutmaßend.

Um "unerwünschtes" Wahlverhalten, so der RND-Artikel, zu verhindern, wird die Abstimmung über die Vertrauensfrage nicht geheim, sondern namentlich stattfinden.

In der 75-jährigen Geschichte der Bundesrepublik ist es erst das sechste Mal, dass ein amtierender Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt. Willy Brandt (SPD, 1972), Helmut Schmidt (SPD, 1982) und Helmut Kohl (CDU, ebenfalls 1982). Gerhard Schröder (SPD) stellte gleich zweimal in seiner Amtszeit die Vertrauensfrage, so im November 2001 und im Juli 2005.

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