kein Mensch darf gegen seinen Willen zwangs-behandelt werden !BVG

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-228-12-zwangsbehandlung-massregelvollzug-psychiatrie-sachsen/

das entschied auch der EGHM  im Falle Holger Zierd.

Wobei klar ist, dass Spucken und Beißen eine Abwehr-Handlung ist – und keine psychische Störung die mit Knochenbrechen oder Ersticken oder Fesselung und Vergiftung  „geheilt“ werden muss. . . darf, sollte.

Klingt gut – kein Mensch darf gegen seinen Willen zwangsbehandelt werden .  . . Ja- wenn, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre  . . . da  erklärt der verantwortliche Psychiater im ÖHK Dr. Boyan einen Tag nach dem Tod von Holger Zierd, dass er gar nicht verstehe, warum Holger jetzt tot sei – er hätte sich doch endlich freiwillig spritzen lassen .  .  „freiwillig“ – ist keine Zwanggsbehandlung. sollte man denken – aber:  Holger berichtete im Januar 2011 in einem heimlichen Telefonkontakt, dass ihn der Pfleger bedroht habe: „wenn sie sich nicht freiwillig spritzen lassen, werden wir ihnen wieder die Knochen brechen“.

Und dann behauptet dieser Boyan vor Zeugen, Holger würde an Muskelschwund leiden – und vergisst doch völlig, dass Holger am 12. 1. 2011 außerhalb der Forensik in der Orthopädischen Klinik Mühlhausen operiert worden ist- diese Klinik hat mir, der Mutter  die Röntgenbilder nach Hause zugesandt – weil sie wohl wussten, was diese Psychiater so drauf haben. Immerhin ist bekannt, dass Holger nach stundenlanger Operation und aus der Narkose erwacht nicht wieder in die Forensik wollte – und sich wehrte,  deshalb wurde er von Psychiatern und deren Zuschläger wieder ins Koma gespritzt um sich ihr Profit-Objekt zurück zu holen  . ..

Wer überprüft die Zurechnungsfähigkeit der Psychiater und ihrer Zuhälter und Zuschläger ?

Und siehe da – nach 2 Jahren . . . nachdem der Obduktionsbericht bereits Ende März bereits fertig erstellt war – wird dem Ra und der Mutter ein Exemplar zugeschickt, indem diese Pathologen der Uniklinik Jena angeblich zwar eine jahrealte Narbe am Unterschenken gesehen haben – aber keine wenige Wochen alte Op-Narbe auf der Schulter und Oberschenkel . . . dabei vergisst die Staatsanwaltschaft nicht die“Unverfrorenheit – schriftlich zu erklären, sie mussten den Obduktionsbericht einen Psychiater (ohne Namen) vorlegen . . .

Die Ablehnungsbegründung der Staatsanwaltschaft zu 3 Strafanzeigen wegen Körperverletzung und wegen eine Strafanzeige des Anwaltes wegen Mord und Beihilfe zum Mord lautet: Sie müssten nicht ermitteln, weil die Täter dem „Geschädigten eine Diagnose verpasst hätten .  .. eine Diagnose, von der der Oberboss – Prof. Dr. Adler erklärt, dass es dafür keinerlei Untersuchungen gegeben hat und auch keine med. Befunde. . . weil es für keine einzige psychiatrische Diagnose Beweise gäbe.  . .

Und der Generalstaatsanwalt Thüringens entblödet  sich nicht  zu schreiben, dass dies eine  richtige Aussage wäre und dem wäre nichts hinzuzufügen.

Offenbar  geht es hier nicht um Wahrheit und um Sachlichkeit, sondern um Politik und Macht.

So wie es offensichtlich in dem bereits eingestellten Beleidigungsverfahren zu Gefallen des hessischen Psychiater Müller Isberner nicht um Ermittlung der Wahrheit geht und nicht um Missstände aufzudecken und zu verhindern.

„Eine Krähe . . . “ und „eine Hand wäscht die andere.“

Macht ist nicht Recht und meistens völlig gegen jedes geltende Gesetz. . .  WER  ist dieser Staat ?

Ziehen wir nicht über die Nazis her – und vergessen wir verlogene  Reden vor irgendwelchen steinernen Denkmälern – schauen wir uns stattdessen die Gegenwart an.

WAS geschieht heute und hier ?  Und WEM nützt das  ?

 

 

 


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