Kabinettsbeschluss: Ausweisung schon nach einem Like

Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.

Eine Frau im hellen Blazer und drei Männer in dunklen Anzügen
Bei Ausweisungen einer Meinung: Nancy Faeser, Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz im Bundestag. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf (PDF) von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt.

Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium.

Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

Verbreitung nun „auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir’“

Das Billigen einer terroristischen Straftat im Netz in Form eines Kommentars oder Likes soll damit künftig in einer Reihe stehen mit Taten wie Zwangsheirat, Drogendelikten oder falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthalts. Auch in diesen Fällen können Ausländerbehörden ein schweres Ausweisungsinteresse geltend machen.

In der Begründung zum Entwurf (PDF) heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“

Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs.

Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt.

Mit Hausdurchsuchungen gegen Likes

Reaktion auf Messerangriff

„Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte Faeser zum Kabinettsentwurf. Ebenso menschenverachtend sei, wie die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien begründet werden soll.

Kritik und Lob

Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Büber.

Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse.

„Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft.“ Es gebe keine Belege dafür, dass dadurch Straftaten verhindert wurden. „Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“ Das solle für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Rückenwind bekommt Faeser hingegen von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne): Wer „die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, sagte Habeck. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht“. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Auch für Stephan Thomae, den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, kann ein einzelner Post ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“. Soziale Medien seien kein rechtsfreier Raum, und „wer online hetzt, der begeht keine Bagatelle, sondern stört den öffentlichen Frieden, gefährdet unser freiheitlich-demokratische Grundordnung und hat in Deutschland nichts verloren“, schreibt Thomae.

Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.

Hinweis: In einer früheren Version des Beitrags hatten wir geschrieben, die Regelung werde an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt. Richtig ist: Er kommt in einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir haben den Fehler korrigiert.


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