Gruppenvergewaltigung im Rückblick: Ein doppelter Justiz-Skandal

Eine Karikatur wird wahr! Eine 20-jährige Hamburgerin wurde in diesen Tagen wegen empörter Äußerungen auf Whatsapp gegenüber einem an der Hamburger Gruppenvergewaltigung Beteiligten zu Gefängnishaft verurteilt, wohin gegen seinerzeit gegen die überführten Gruppenvergewaltiger vom Hamburger Landgericht folgendes Skandalurteil erging: Für einen 23jährigen Angeklagten Freispruch, für einen 19-jährigen Iraner Jugendhaft von zwei Jahren und neun Monaten und für die restlichen acht Täter Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren. D.h. alle Vergewaltiger, bis auf einen, sind weiterhin auf freiem Fuß – ein Freifahrtschein für solche “Migrantenbanden” zur Verübung von Vergewaltigungen!

Eine Karikatur wird wahr!

Hier ein Bericht über den Hamburger Gruppenvergewaltigungsprozess aus den Ketzerbriefen Nr. 242/243, der zeigt, wie das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den ach so jungen Sensibelchen umgegangen ist und wie realistisch die Karikatur ist, die Sie im folgenden Artikel finden.

Und darunter noch einmal der Artikel aus UNSER MITTELEUROPA über die skandalöse Verurteilung einer jungen Frau, die es (leichtsinnigerweise) gewagt hatte, im Zusammenhang mit einem abscheulichen Vergewaltigungsverbrechen einen der gebenedeiten “Schutzsuchenden”, der an der Gruppenvergewaltigung beteiligt war, zu beleidigen.

Justizskandal Nr. 1

Das Urteil im Hamburger Gruppenvergewaltigungsprozeß oder:
“Zehn junge Männer, ein Mädchen, kaum Beweise”

Nach über drei Jahren ist im Gruppenvergewaltigungsprozeß in Hamburg nun das Urteil gesprochen. Wie bereits in den Ketzerbriefen 234 berichtet, ging es in diesem Prozeß um eine am 20. September 2020 verübte Gruppenvergewaltigung an einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark, an der elf Täter beteiligt waren. Das Opfer, welches den Anschluß an eine Geburtstagsparty verloren hatte und im Park herumirrte, war stark alkoholisiert und deshalb völlig wehrlos. Sie wurde mehrmals ins Gebüsch gezerrt (laut Unisonopresse “ins Gebüsch geführt”) und von neun Männern über zweieinhalb Stunden in Etappen vergewaltigt; außerdem wurde das Mädchen ausgeraubt und mit dem Handy gefilmt – es gab zwei “unwiderruflich gelöschte” Videos über die Tat, die offensichtlich so “unwiderruflich” gelöscht waren, daß man dies unermüdlich betonen mußte. Obwohl die beim Opfer gesicherten Sperma­spuren neun Tätern eindeutig zugeordnet werden konnten, wurde erst nach über einem Jahr und nur durch Druck der Öffentlichkeit unsere Justiz aktiv, und nach weiteren sieben Monaten begann der Prozeß.

Die Orchestrierung der sogenannten Berichterstattung bis zur Urteilsverkündung verriet Routine. Ab dem 11.5.2022, d.h. mit Prozeßbeginn am 10.5.2022, erfuhr man kein Sterbenswörtchen mehr über den Prozeß aus der Wahrheitspresse, obwohl ungefähr 60 Personen ständig über 68 Verhandlungstage im Gerichtssaal anwesend waren und insgesamt fast 100 Zeugen (trotz eindeutiger Beweise!) befragt wurden. Auch wenn der Prozeß wegen der ach so jungen Sensibelchen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, ist dies ein Grad an Verschwiegenheit, die jeder Verschwörung zur Ehre gereicht hätte – damit sollte natürlich die öffentliche Aufmerksamkeit an dem Fall eingeschläfert werden (was aber nicht ganz gelang, s.u.). Das eiserne Schweigen wurde im April 2023 kurzzeitig unterbrochen, um zu berichten, daß ein “wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und Herstellung jugendpornographischer Inhalte” angeklagter 20-jähriger Ägypter freigesprochen wurde, weil seine Anwesenheit beim mutmaßlichen Tatgeschehen “nicht sicher feststellbar” gewesen sei. Dann trat wieder einmütiges Schweigen ein, von dem wir nun Anfang November 2023 endgültig, mit der Ankündigung des Urteils für den 28. November, erlöst wurden.

Kommen wir also zum Urteil. Die Verhandlung fand unter der einschlägig bekannten Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg statt. Die Urteilsverkündung ergab für einen 23-jährigen Angeklagten Freispruch (vielleicht wurde er ja versehentlich ins Gebüsch geführt), ein 19-jähriger Iraner wurde zu einer Jugendhaft von zwei Jahren und neun Monaten und die restlichen acht Täter zu Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren verurteilt, d.h. alle, bis auf einen, sind weiterhin auf freiem Fuß.

Übrigens forderten die 20 (!) Anwälte, ebenfalls nicht überraschend, Freispruch für ihre Goldstücke, da “die Männer gedacht hätten, daß die Fünfzehnjährige den Sex mit ihnen gewollt habe” und außerdem hätten “die jungen Männer nun mal unter Testosteron gestanden”.

Nun fragt man sich natürlich, warum es für dieses Urteil 68 Verhandlungstage, 96 Zeugen und 20 Rechtsanwälte brauchte, denn daß die völlig reuelosen Täter behaupteten, die Tat sei “einvernehmlich” geschehen, dürfte ja keine Überraschung gewesen sein. Dieser “Einvernehmlichkeit” wurde, zumindest bei der Vergewaltigung durch die ersten vier Angeklagten, widersprochen, da, wie es hieß: “die Jugendliche laut Urteil nach einer Party erhebliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hatte und sich enthemmt gezeigt habe. Das hätten zunächst vier der Angeklagten ausgenutzt. In einem Gebüsch sei es ohne den Einsatz von Drohungen oder körperlicher Gewalt, aber erkennbar gegen den Willen des Mädchens , zu sexuellen Handlungen gekommen.” Wie muß man sich das nun wieder vorstellen? Ein vierfacher Sexualverkehr, “erkennbar gegen den Willen” des Mädchens – landläufig auch “Vergewaltigung” genannt –, aber ohne Einsatz körperlicher Gewalt?

Außerdem war vor Prozeßbeginn in der Wahrheitspresse durchaus von Mißhandlungen u.ä. die Rede. “Später hätten die weiteren Beschuldigten die erhebliche Einschränkung der Willens- und Äußerungsfähigkeit der Jugendlichen ausgenutzt und ebenfalls an sichtgeschützten Stellen zu mehreren Zeitpunkten sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Jeweils sei ein entgegenstehender Wille der Geschädigten nicht unbedingt erkennbar gewesen, so das Gericht«”. Was für eine Farce, was für ein Zynismus! Man könnte wohl eher von einer Opfer-Täterverdrehung sprechen! Aber in den 19 Monaten Verhandlungsdauer konnten (leider, leider) die einzigen eindeutigen Beweise, nämlich die erstaunlich stiefmütterlich behandelten DNA-Nachweise für neun Angeklagte, nicht weggequatscht werden.

Also mußte irgendwann das (längst geschriebene) Urteil gesprochen werden. “Daß das Urteil so ausgefallen ist, sorgt bei vielen für Unverständnis. Sie empfinden es als zu milde. Der Grund für die vergleichsweise niedrigen Strafen liegt im Jugendstrafrecht.”  Wer hätte das gedacht?! Darauf war doch der ganze Prozeß von Anfang an ausgelegt. Die Sensibelchen wurden sofort als Heranwachsende eingestuft, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen seien (sofern sie bei der Tat überhaupt zwischen 18, aber noch nicht 21 Jahre alt waren), wären die Burschen nach allgemeinem Strafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, hätten für die Heranwachsenden Gefängnisstrafen zwischen zwei und 15 Jahren verhängt werden müssen, zumal die Tat auch noch gemeinschaftlich begangen wurde; merkwürdigerweise hat man von letzerem bislang kein Sterbenswörtchen vernommen.

Auch die Nationalität der Täter bleibt weiterhin im dunkeln. Vier der Angeklagten sind “nach Angaben des Senats Deutsche”, vier haben die armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeit, zwei sind unsicherer Nationalität – und laut anderen Quellen sind sechs in Hamburg und die übrigen vier in Polen, dem Iran, Kuwait und Libyen geboren; tja, und dann ist da noch der freigelassene Ägypter… (man könnte auch, wie das österreichische RTV Privatfernsehen, einfach von “Migrantenbande” sprechen; übrigens auch das einzige Medium, das den Mumm aufbrachte, sofort von einem “unglaublichen Urteil” zu sprechen). Aber wenn noch nicht einmal die Nationalität angegeben werden kann bzw. darf, warum soll dann ausgerechnet das behauptete Alter der Täter stimmen?

Vier der Täter mit Bewährungsstrafen werden über die nächsten sechs Monate noch “beobachtet” (“Vorbewährung”), dann soll angeblich über die endgültige Bestrafung entschieden werden. Die acht Täter mit Bewährungsstrafen müssen je 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, mit deren “Lohn” das Opfer “entschädigt” werden soll, was summa summarum bei 8 mal 60 Stunden und geschätzten 15 Euro Stundenlohn die gewaltige “Entschädigungs”summe von 7200 Euro ergibt (falls sie denn arbeiten). Soviel ist das Leben einer 15-Jährigen in diesem Staate also wert – anspucken alleine reicht nicht, das Opfer wird noch in den Schmutz getreten.

Die Empörung nach diesem Urteil war verständlicherweise groß. Die Unisonopresse gab sich anfangs “neutral”, aber angesichts der verbalen Verzweiflungs- und Wutausbrüche gegen Meier-Göring, die nach der Urteilsverkündung die Sozialen Medien überfluteten, entrüstete sich “die Arme” dagegen, gemeinsam mit dem sich mit ihr solidarisch erklärenden und “über diesen gezielten Angriff auf den Rechtsstaat” (gemeint sind die Kommentare in den Sozialen Medien!) “bestürzten” Hamburger Richterverein. Die Empörung in der Bevölkerung ist offenbar so groß, daß ein “Strafrechtsexperte” dringend “erklären” mußte, “warum das kein Skandal ist”.

Eine NDR-Gerichtsreporterin und Rechtsjournalistin (!) behauptete gar kackfrech, daß nach altem Sexualstrafrecht alle Täter hätten freigesprochen werden müssen, da eine damals als Vergewaltigung einzustufende Tat die Gewalt voraussetzte – wo es für den einfachen Menschenverstand einfach ist, soll es schwiiiierig werden: “Die Männerhaben bei den Vergewaltigungen keine Gewalt angewandt, sondern es perfide ausgenutzt, daß das Mädchen betrunken und verstört war und aus Angst alles über sich ergehen ließ. So ein perfides Vorgehen ist überhaupt erst strafbar, seit das Sexual-Strafrecht 2016 reformiert wurde.”  Bedauerlicherweise konnte uns auch diese Dame nicht erklären, wie man sich eine auch noch so »perfide« Vergewaltigung ohne Gewalt oder Drohung vorzustellen hat, und dies neunmal – die ersten vier Mal bezeugterweise gegen den Willen des Mädchens – und durch für sie völlig Unbekannte und über zweieinhalb Stunden! Aber die Dame setzt, wie alle Dröhner, auf Verwirrung, Verunsicherung und Einschüchterung. Trotzdem war die Vehemenz der Proteste weiterhin größer als erwartet:

“Die aktuell verbreiteten Haßbotschaften, die den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung bei Weitem verlassen haben und in vielen Fällen den strafrechtlich relevanten Bereich erreichen, haben allerdings in Intensität und Massenhaftigkeit ein neues, besorgniserregendes Ausmaß angenommen.

Im übrigen seien in den drei Jahren seit der Vergewaltigung die meisten der sich durchgehend auf freiem Fuß befindlichen Täter nicht mehr straffällig geworden. “Es gab seitdem nur vereinzelt Vorfälle, wie Beleidigung, Cannabis-Besitz und Fahren ohne Führerschein.” Und Christen seien auch unter ihnen… Na dann…

Daß dieses Urteil ein Freifahrtschein für die “Migrantenbanden” zur Verübung von Vergewaltigungen darstellt, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung mehr.

PS: Tage nach dem Urteil zerriß sich die Pressemeute das lose Maul über die “kochende Volksseele” und des Volkes “puren Unverstand”, welches noch nicht einmal wisse, daß ein Schweigen noch lange kein “Nein” sei, den Fall nur nach seinem Bauchgefühl beurteile und beim Jugendrecht sowieso nicht durchblicke. Und dieses Volk maße sich nun ein eigenes Urteil an, obwohl es die ganzen 68 Verhandlungstage nicht im Gerichtssaal anwesend gewesen sei! (Zur Erinnerung: Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen.) Man frage sich, wer hier ein Unrechtsbewußtsein hat?!
Ursula Leitner

Justizskandal Nr. 2

Der unfassbare Fall hatte in Deutschland große Empörung ausgelöst, sowohl wegen seiner Brutalität als auch wegen der milden Strafen gegen die Vergewaltiger.

Aufgrund des hier unter Justizskandal Nr. 1 angeführten Urteile war eine junge Frau aus Hamburg über dieses unfassbare Gerichtsurteil so empört, dass sie an einen der Täter schrieb: Er sei ein “ehrloses Vergewaltigungsschwein“. Die Frau wurde nun vom Gericht verurteilt.

Gefängnisstrafe für Beleidigung eines Vergewaltigers

Der 20-jährigen Hamburgerin droht ein Wochenende im Gefängnis, nachdem sie laut Auffassung deutscher Richter, einem kriminellen Gruppenvergewaltiger “hasserfüllte” Kommentare geschrieben haben soll. Die Frau ist aber nur eine von 140 Personen, gegen die wegen “beleidigender Kommentare” gegen die Vergewaltiger ermittelt wird – wie „mandiner“ unter Berufung auf „The Publica“ berichtet.

Serien-Vergewaltiger raubten Handy und Geldbörse

Die Männer vergewaltigten bekanntlich abwechselnd das Mädchen und nahmen ihr Portemonnaie und ihr Handy ab, bevor sie von ihr abließen. Traumatisiert und verwirrt durch den ersten Angriff und unfähig, um Hilfe zu rufen, wurde das Mädchen ein zweites Mal von zwei anderen Männern angegriffen, die ihren verletzlichen Zustand ausnutzten.

Die Angreifer riefen in der Zwischenzeit andere Männer zur Vergewaltigung auf, indem sie fröhlich mitteilten: Ein weiblicher Teenager befände sich allein in dem dunklen Park ohne Augenzeugen. Das Mädchen wurde dann noch ein drittes Mal von einem einzelnen Mann und ein viertes Mal von drei anderen Männern in einem Busch vergewaltigt.

Schließlich gelang es dem Mädchen, sich zu befreien und wegzulaufen, obwohl sie von ihren Vergewaltigern verfolgt wurde. Passanten erkannten ihren traumatisierten Zustand verständigten dann sofort die Polizei.

Zunächst wurden insgesamt elf Männer angeklagt, zwei wurden aber aufgrund fehlender DNA-Beweise schnell wieder freigesprochen. Von neun Männern konnte dann aber die Polizei deren Sperma am Körper des Opfers identifizieren.
Erschrecken aber auch: Die Videos der ersten und dritten Vergewaltigung wurden von den Angreifern aufgenommen und über WhatsApp mit Freunden geteilt, dann aber wieder gelöscht, bevor der Fall vor Gericht verhandelt werden konnte. Zeugen, die das Filmmaterial gesehen hatten, bevor es gelöscht wurde, sagten aus, dass es eindeutig sexuelle Gewalt zeigte.

Trotz DNA- und WhatsApp-Beweisen wurden acht der neun verurteilten Männer auf Bewährung freigelassen Schließlich sickerten Identität und Telefonnummer eines der Männer durch.

Empört schickte dann eine 20-jährige Hamburgerin per WhatsApp eine Nachricht an oben erwähnte Telefonnummer. Die namentlich nicht genannte Frau bezeichnet ihn als einen „ehrlosen Vergewaltiger” und einen “ekelhaften Bösartigen”. Sie fügte hinzu: “Schämen Sie sich nicht, wenn Sie sich in den Spiegel schauen?”

Vergewaltiger erstattet Anzeige wegen „Beleidigung“

Daraufhin reichte der Vergewaltiger eine Beschwerde bei der Polizei ein, und die Frau wurde wegen des Versendens beleidigender Nachrichten angeklagt. Die Frau wurde nun verurteilt und muss für ihre Äußerungen ein Wochenende im Gefängnis verbringen. Die Frau entschuldigte sich vor Gericht für ihre Kommentare und sagte, sie habe “reflexartig” gehandelt, nachdem sie die ekelhaften Details des Falles gehört hatte.

Doch laut Hamburger Abendblatt ist diese Frau nicht die Einzige, die wegen Beleidigung von Vergewaltigern verurteilt wird. Die Hamburger Behörden ermitteln Berichten zufolge gegen 140 Personen wegen “Beleidigung, Bedrohung oder anderweitiger Diskriminierung” von Bereicherern im Stadtpark.

Erinnert das nicht an die Freiburger Frau RA Oetjen, die dem Opfer vorwarf, es hätte sich »gebärdet wie eine Löwin und nach Schwänzen verlangt«? Nachzulesen in: Beate Skaleé (Hrsg.), Der Freiburger Gruppenvergewaltigungsprozeß – das ausführliche Dokument der Schande für Deutschland und die EU, Ahriman 2020.
Z.B. in der FAZ »… teilweise unter Anwendung von Gewalt soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein«, 10.5.2022, https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/hamburger-prozess...
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/maedchen-im-hamburger-stadtpark..., 28.11.2023
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/vergewaltigung-ham..., 30.11.2023
https://www.youtube.com/watch?v=f3gUwmOcMqE
  https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kommentar-Stadtpark-Urteil-ist-ei..., 2.12.2023



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