Fahrverbote in der Ferienzeit für Klimaschutz?

Dem aktuellen Klimaschutzgesetz der Ampel zu Folge drohen nun just in der Ferienzeit Fahrverbote.

Es drohen den Bürgern somit ab Mitte Juli Fahrverbote. Mit dem neuen Gesetz soll zum Ausgleich fürs Autofahren die Produktion gedrosselt werden.

Sommerferien nun komplett „versaut“?

Hat die Ampel nun auch noch vor uns die kompletten Sommerferien zu vermiesen? Diese Frage stellt die Bild dazu am 13. April. Dem Artikel zu Folge streitet man sich in der Ampelregierung nun über Fahrverbote „im Sinne des Umweltschutzes“. Bereits in den kommenden Sommerferien, also ab Mitte Juli des Jahres, könnten also laut BILD an festgesetzten Tagen Fahrverbote für alle Autofahrer in Deutschland verordnet werden.

Die Tagesschau nannte am 12. April dazu die Begründung des Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) für die vorgeschlagenen Fahrverbote. Nur durch diese strengen Maßnahmen könne sein Ministerium die Einhaltung der Klimaziele im Bereich Verkehr somit absichern. Dabei warnte Wissing die Vorsitzenden der Ampelfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gleichzeitig. In einem Brief teilte er ihnen mit, es käme zu „drastischen Einschnitten für Autofahrer” falls die Regierung sich nicht zeitnah auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes einigen könne.

Klimaziele nur mit Verzicht auf PKW und LKW-Fahrten erreichbar

Das derzeit geltende Klimaschutzgesetz bedeute, „dass wir 22 Millionen CO₂-Äquivalente sofort einsparen müssten”, erklärte der FDP-Politiker dazu im Deutschlandfunk. Davon betroffen seien alle Bürger dieses Landes, nicht nur die Autofahrer. Schließlich seien wir alle auf den Lieferverkehr angewiesen. Die notwendigen Einsparungen seien zeitnah nur mit dem Verzicht auf Pkw- und Lkw-Fahrten zu realisieren.

Nach der jetzigen Regelung gebe es hinsichtlich der Einhaltung des CO₂-Verbrauchs für jedes Ministerium eine eigene Berechnung des genehmigten Verbrauchs. Für die Einhaltung der Grenzwerte müsse also jeder Sektor selbst sorgen. Demnach würden die erlaubten CO₂-Mengen für den Bereich Verkehr in diesem Jahr überschritten werden, wenn man nicht schon bald mit massiven Einschränkungen beginnen würde.

Dazu gehöre somit auch die Erteilung von kompletten Fahrverboten an festgelegten Tagen.

Nur für den Fall, dass man das neue Klimaschutzgesetz zeitnah verabschiede, könne man diese Fahrverbote vermeiden. Denn nach dem neuen Klimaschutzgesetz würde nicht der CO₂-Verbrauch einzelner Bundesministerien bewertet, sondern der Verbrauch aller Ressorts insgesamt.

Die neue Regelung, womit man die Einsparung in anderen Bereichen verstärken würde, käme dem Verkehrssektor entgegen, erklärte Wissing die „Vorteile des neuen Klimaschutzgesetzes“. Offenbar wäre es ihm also  lieber, wenn in Folge dessen die deutsche Wirtschaft, wie auch die Produktion in Deutschland ausgebremst würden, um damit vermeintlich CO₂ zu sparen.

Seine schlechte Klimabilanz, so der Verkehrsminister, würde bei dem neu geplanten Gesetz mit anderen Bereichen, die dann entsprechend mehr einsparen müssten, gegengerechnet. Nach dem Gesetz seien Fahrverbote in Deutschland jederzeit möglich. Allerdings müsse man im Zusammenhang mit dem Klimaschutz noch eine juristische Grundlage für flächendeckende Fahrverbote schaffen. Das Klimaschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 2019 beschlossen. Darin wurden bisher die auferlegten CO₂-Einsparungsverpflichtungen für die einzelnen Sektoren verbindlich festgelegt. Das betrifft den Bereich Energieerzeugung, die Industrie, die Gebäudewirtschaft, den Verkehr, die Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft.



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