Erneute Willkürbestrafung eines Rentners – diesmal 800 Euro wegen "Herabsetzung" von Baerbocks Ehre

Das Online-Portal Apollo News animierte seine Leser dazu, die Redaktion über individuell erhaltene Anwaltsschreiben und/oder juristische Auseinandersetzungen mit sensiblen Politikerinnen oder Politikern in Kenntnis zu setzen. Ein aktueller Artikel informiert nun "exklusiv" über den Fall eines "Rentners" aus Niedersachsen, der für sich auf dem Kontaktformular des Auswärtigen Amtes unter anderem resümierte, dass "einige böse Zungen meinen", dass Annalena Baerbock "beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt ist". Es folgte über das Amtsgericht Celle ein Strafbefehl über 800 Euro.

Im Rahmen einer Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag, heißt es in der Beantwortung vom 11. September zum Thema "Strafanzeigen durch Mitglieder der Bundesregierung", dass allein Außenministerin Annalena Baerbock im Zeitraum Dezember 2021 bis August 2024 rund 500 Strafanzeigen gegen Bürger und Bürgerinnen über ihre Mitarbeiter gestellt habe.

Der geschilderte Fall des anmaßenden Niedersachsen ergab sich anscheinend – laut Antwortschreiben des Bundestags mit 20 seitens Baerbocks Mitarbeitern gelisteten Anzeigen – im Dezember des Vorjahres, so der im Apollo-News-Artikel abgebildete Strafbefehl belegend. Zu den genaueren Hintergründen heißt es:

"Der Rentner schrieb in dem Formular: 'Fast die ganze Nation stellt sich fieberhaft die Frage: Wann überwindet der/die Baerbock seine/ihre Pubertät, wann wird der/die Baerbock endlich erwachsen? Einige böse Zungen meinen: nie, denn sie ist beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt.' Sein Anliegen beendete K. mit der Signatur: 'Helmut K., innerlich emigrierter Steuersklave'."

Das Amtsgericht Celle erklärte daraufhin dem Mann nachdrücklich in seiner Begründung des Strafbefehls vom 5. Dezember 2023, der Apollo News vorliegt, dass dieser mit seiner Mutmaßung die wörtlich "'Geschädigte Annalena Baerbock in ihrer Ehre' herabsetzen würde". Diesen Tatbestand, aufgrund von "Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdung nach § 188 StGB (gegen Personen des politischen Lebens gerichtet)", hätte der Rentner "zumindest billigend in Kauf" genommen.

Die verordnete Abstrafung zum Thema Meinungsfreiheit versus sensibles Grundgesetzverständnis lautet daher: "Für die Beleidigung der Außenministerin muss er 800 Euro zahlen, in 40 Tagessätzen je 20 Euro." Hinzu kommen laut Schreiben "noch rund 77 Euro Gebühren".

Der Rentner verfügt über eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Laut dem Apollo-News-Artikel verweigerte das Auswärtige Amt die Beantwortung der Frage, ob die Grünen-Politikerin höchstpersönlich Strafanzeige gestellt hatte. Stattdessen heißt es aus dem Ministerium:

"Auch Außenministerin Baerbock ist immer wieder Zielscheibe von strafrechtlich relevanten Drohungen, Beleidigungen und Hassaufrufen. Sie erstattet in diesen Fällen ."

Ein Artikel des SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) informierte am 17. Dezember über folgende Wahrnehmung im Faeser-Ministerium BMI:

"Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums sind in den vergangenen Wochen mehrere bewusste Falschmeldungen zum Privatleben von Grünen-Spitzenpolitikern in Umlauf gekommen. Betroffen waren demnach vor allem Bundeswirtschaftsminister und Kanzlerkandidat Robert Habeck sowie Außenministerin Annalena Baerbock."

Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte ein BMI-Sprecher am Dienstag mit:

"Die genannten Posts, die Bundesminister Habeck und Bundesministerin Baerbock betrafen, werden als gezielte Diskreditierung gewertet."

Gesicherte Hinweise zur Urheberschaft "lägen bislang aber nicht vor", das BMI ist sich demgegenüber aber sehr sicher, dass "die Verbreitung von Fake News zu den Waffen 'hybrider Kriegsführung' gehört" und daher "nicht zuletzt auch der Manipulation und Beeinflussung von Wahlkämpfen dient".

Die Staatsanwaltschaft Celle verwies in ihrer Antwort an Apollo News auf die Staatsanwaltschaft Göttingen, die wiederum zu Protokoll gab, dass die "gewünschten Auskünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt" werden könnten.

Laut der Bundestagsinformation zur AfD-Anfrage war der Januar 2024 der aktivste und arbeitsintensivste Monat der AA-Mitarbeiter zum Thema einer hochsensiblen Chefin. Die Listung erwähnt für diesen Zeitraum von vier Wochen allein 51 eingeforderte Strafanzeigen gegen Bürger oder Bürgerinnen.

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