1. Diese 5 einst seriösen Medien verbreiten jetzt Desinformation
(volksverpetzer.de, Philip Kreißel & Thomas Laschyk)
Philip Kreißel und Thomas Laschyk werfen mehreren deutschen Medienhäusern eine zunehmende Verbreitung von Desinformation vor. Publikationen wie die “Schwäbischen Zeitung”, die “Berliner Zeitung”, die “NZZ”, der “Cicero” und die “Welt” würden rechte Narrative, russische Hofberichterstattung oder “Fake News” veröffentlichen. Kreißel und Laschyk fordern strengere Standards und eine konsequentere Haltung gegenüber Desinformationsquellen innerhalb etablierter Medien. Ihr Fazit: “Die Selbstkontrolle scheint immer wirkungsloser zu werden. Es gibt keine Standards für wirksamen Schutz vor übergriffigen Herausgebern. Und es wird sich nichts ändern, wenn wir die Übeltäter weiter wie seriöse Medien behandeln.”
2. Die Linke droht, sich notfalls in RTL-Wahlduelle einzuklagen
(dwdl.de, Uwe Mantel)
RTL plane im Vorfeld der Bundestagswahl drei TV-Duelle mit Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP, AfD und BSW. Die Linke sei hingegen bislang nicht berücksichtigt worden. Die Partei habe dies scharf kritisiert und prüfe rechtliche Schritte, da sie in dem Vorgang einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag und die journalistischen Grundsätze der Vielfalt und Fairness sehe. RTL verteidige die Auswahl mit einem Verweis auf Umfragewerte. Doch genau da sieht Uwe Mantel eine Argumentationslücke: “Wenn man sich die von RTL und ntv selbst in Auftrag gegebene Forsa-Wahlumfrage in der aktuellsten Ausgabe ansieht, dann liegen inzwischen dort FDP, BSW und die Linke gleichauf – und zwar bei jeweils nur 4 Prozent und somit aktuell unterhalb der 5-Prozent-Hürde, aber allesamt auch mit Chancen darauf, diese Hürde noch zu überspringen. Bleibt es dabei, müsste man wohl bei RTL anhand der selbst gewählten Maßstäbe noch einmal überdenken, wie die Zusammensetzung genau aussehen wird.”
3. Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit
(verdi.de, Till Schmidt)
Im Interview mit dem Verdi-Medienmagazin “M” beschreibt Luis Paulitsch die politischen Auswirkungen der jüngsten österreichischen Nationalratswahl, bei der “die extrem rechte FPÖ” stärkste Kraft wurde, und skizziert Unsicherheiten bezüglich möglicher Regierungskoalitionen. Paulitsch betont, dass sich in Österreich eine mediale Parallelwelt etabliert habe, wodurch die FPÖ nicht mehr von unabhängiger Berichterstattung abhängig sei: “Mit Herbert Kickl hat sich die Rhetorik verschärft. Das Vertrauen in einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird zerstört, wenn man permanent den Eindruck vermittelt, er sei Teil oder Handlanger der Regierung und berichte lediglich das, was ‘von oben’ vorgegeben wird.”
4. Was der FCC-Vorsitz mit der Meinungsfreiheit im Netz zu tun hat
(netzpolitik.org, Tomas Rudl)
Der von Donald Trump nominierte Brendan Carr, künftiger Chef der US-Telekommunikationsaufsicht FCC, wolle Onlinediensten die Inhaltemoderation erschweren. Tomas Rudl erklärt, was Carr sich bereits für das radikale Umbauprogramm “Project 2025” einer US-amerikanischen nationalistisch-konservativen Denkfabrik ausgedacht hatte und wie er seine Ideen umsetzen will.
5. Zwischen den Zeilen: Was uns die Fightin’-Words-Analyse über die Russland-Berichterstattung verrät
(de.ejo-online.eu, Juliane Niepert)
Juliane Niepert erläutert, wie Sprache ideologische Perspektiven in der medialen Berichterstattung sichtbar macht, und thematisiert die Anwendung der “Fightin’-Words”-Methode auf die Russland-Berichterstattung deutscher Medien: “Letztendlich ist die Entscheidung von Die Zeit, die ukrainische Hauptstadt fortan als ‘Kyjiw’ zu bezeichnen, ein Beispiel dafür, wie bewusst gewählte Sprache politische Standpunkte und ideologische Ausrichtungen sichtbar machen kann. Die Fightin’ Words-Methode verdeutlicht genau diese Dynamiken, indem sie aufzeigt, wie sprachliche Unterschiede ideologische und kulturelle Perspektiven widerspiegeln.”
6. Filmemacherin bekommt Auskunft über Werbeeinnahmen von RTL
(lto.de, Pauline Dietrich)
Das Oberlandesgericht Köln habe entschieden, dass RTL einer Filmemacherin Auskunft über die Werbeeinnahmen zu ihren Produktionen erteilen müsse, um mögliche Nachvergütungsansprüche prüfen zu können. Das Gericht habe den Auskunftsanspruch bejaht, da ein Kausalzusammenhang zwischen Werbeeinnahmen und den Sendungen angenommen werde, obwohl dies in der Literatur umstritten sei. Die Entscheidung markiere einen Meilenstein im Privatrundfunkrecht.
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