Bundesverfassungsgericht verfügt Rückholung mutmaßlicher Linksextremisten aus Ungarn

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag die Rückführung eines zuvor nach Ungarn ausgelieferten "nichtbinären" Linksextremisten nach Deutschland verfügt.

Öffentlich bekannt ist der Fall als "Maja T.", letztes Jahr war die betroffene Person noch als Simeon T. unterwegs. Er oder sie soll im Jahr 2023 mit anderen Autonomen an Angriffen auf angebliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen sein. Die ungarischen Behörden haben im Rahmen des dort laufenden Ermittlungsverfahrens die Überstellung der Person beantragt. Im vergangenen Dezember wurde "Maja T." alias "Simeon T." in Berlin festgenommen und saß seitdem in Auslieferungshaft.

Der Anwalt von "Maja T." hatte gegen die Auslieferung geklagt. Am Donnerstag hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Auslieferung nach Ungarn zulässig sei. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde der erste Teil der Überführung vollzogen, indem die Person den österreichischen Behörden übergeben wurde, die T. weiter nach Ungarn bringen sollten. Um 10 Uhr morgens war der Transport offensichtlich bereits in Ungarn angelangt. 

Hiergegen ging der Anwalt mit einem Eilantrag vor, dem das Bundesverfassungsgericht noch am Vormittag, aber offenbar erst nach der Überstellung nach Ungarn, stattgegeben hat. 

Um die Rückführung nach Deutschland muss sich nun die Generalstaatsanwaltschaft Berlin kümmern. Ob sie überhaupt noch möglich ist, wird bezweifelt.

Mehr zum Thema - Mitglied der Antifa-"Hammerbande" in Ungarn zu Haftstrafe verurteilt

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