Wie vielerorts in den Corona-Jahren hatte auch für die Berliner Feuerwehr die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gegolten. Mit dem Datenschutz nahm es die Feuerwehr-Leitung allerdings nicht so genau, denn „Verweigerer“ wurden rigoros gemeldet. Ein Feuerwehrmann hatte nun mit seiner Klage Erfolg.
„Teure Folgen“ nicht nur für Berlin?
Am 10. Dezember 2021, also im zweiten Corona-Winter hatte der Bundestag die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, entgegen erheblicher Bedenken und massivem Widerstand aus der Gesellschaft, beschlossen.
Die Folge davon war, dass ab 15. März 2022 hatten die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich einen Nachweis zu erbringen hatten, dass sie gegen COVID-19 „geimpft“ waren. Die Regelung galt dann bis zum 31. Dezember des Jahres. Wer ab Mitte März keine „vollständige Injektion“ nachweisen konnte oder wollte, dessen Daten wurden dem Gesundheitsamt gemeldet. Die Konsequenzen konnten dramatisch sein, es blieb nicht nur bei Drohungen, sondern es kam zu vielen Entlassungen nicht nur im Gesundheits- und Pflegebereich, sondern auch bei den Feuerwehren mehrerer Bundesländer.
Massiver Widerstand der Beschäftigten
Bei der Berliner Feuerwehr sind über 5.500 Beschäftigte im Lösch- und Rettungsdienst tätig, von denen wiederum rund 1.300 Beamte und Angestellte im Zuge der Überprüfung ihres Impfstatus an das Gesundheitsamt Berlin-Mitte gemeldet wurden, wie die Berliner Zeitung (BLZ) berichtet hatte. Diese hatten sich entweder der COVID-19-Spritze widersetzt oder keinerlei Angaben zu ihrem Gesundheitsstatus, in diesem Falle der „Impfung“, gemacht. Die Gruppe dieser „widerspenstigen Mitarbeiter“ machte annähernd 24 Prozent aller Feuerwehrbediensteten aus.
Just zu Weihnachten, am 23. Dezember 2021, hatte die Feuerwehr-Direktion dann per Rundschreiben allen Mitarbeitern mitgeteilt, dass bei fehlendem Nachweis oder Zweifel an deren Richtigkeit nach dem 15. März 2022 das Gesundheitsamt „nach eigenem Ermessen ein Tätigkeitsverbot, ein Betretungsverbot der Dienststelle oder eine amtsärztliche Untersuchung der Dienstkraft anordnen“ könne. Diese Ankündigung „dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche(r) Konsequenzen“ konnte jedoch nicht anders denn als Drohung einer Kündigung verstanden werden.
Grobe Datenschutz-Verstöße
Dies könnte nun für die Feuerwehr und damit das Land Berlin, also die Steuerzahler, nun allerdings teuer werden. Die Meldung der „unangepassten“ Mitarbeiter beim Gesundheitsamt erledigte die Feuerwehr nämlich per Meldebogen. Dieser beinhaltete unter anderem die Frage, „hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?“ Für durchwegs alle „Impfverweigerer“, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, habe ein leitender Mitarbeiter in der zentralen Verwaltung der Feuerwehr das Kästchen „ja“ angekreuzt. Dabei entsprach diese Angabe nicht den Tatsachen. Rund ein Drittel der Gemeldeten habe in rückwärtigen Diensten wie den Werkstätten, der Verwaltung oder auch der Leitstelle und der Notrufannahme gearbeitet. Unter den Mitarbeitern, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, waren somit auch Bedienstete, die für die Einziehung von Kosten zuständig und deren Büros in einer separaten Dienststelle untergebracht waren, wo sie nicht mit Feuerwehrleuten zusammengetroffen waren, die Kontakt zu vulnerablen Gruppen hatten.
Bereits im April 2022 hatte einer der betroffenen Beamten sich an die Leitung der Feuerwehr mit der Bitte um Auskunft gewandt, welche seiner Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben worden waren. Diese war ihm mit der Begründung verweigert worden, dass keine Kopien der Meldebögen vorliegen würden. Allerdings hatte zur selben Zeit ein Feuerwehrkollege sehr wohl eine Kopie des übersandten Formulars erhalten. Allerdings erst nachdem er mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, wurde dem Beamten schlussendlich Akteneinsicht gewährt.
Klage vor Berliner Verwaltungsgericht
Offenkundig hatte die Feuerwehr dem Gesundheitsamt wissentlich wahrheitswidrige Angaben gemacht, da der Beamte ausschließlich im Büro tätig gewesen sei und keinen Kontakt zum Rettungsdienst gehabt hatte. Daher hätte im Meldebogen „nein“ angekreuzt werden müssen. Aufgrund dieser fehlerhaften Angaben hätte das Gesundheitsamt zu falschen Schlüssen kommen können. Der Feuerwehrbeamte beschwerte sich daher im Juni 2022 bei der Berliner Datenschutzbeauftragten. Diese habe dem Beamten daraufhin im August 2022 mitgeteilt, keinen Verstoß gegen die DSGVO erkennen zu können.
Angesichts dessen zog der Beamte im September 2022 dann vor das Verwaltungsgericht. Seine Begründung, mit den falschen Angaben habe die Feuerwehr gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Im Übrigen stelle bereits die ursprüngliche Auskunftsverweigerung der Feuerwehr einen Verstoß gegen die DSGVO dar, wie der Beamte und sein Anwalt erläuterten.
Tatsächlich hatte der Feuerwehrbeamte dann in der Verhandlung in der ersten Februar-Woche 2025 Recht bekommen. Sowohl die Antwort der Datenschutzbeauftragten vom August 2022 als auch die Angabe im Meldeformular, die „nein“ hätte lauten müssen, müssen korrigiert werden. Einerseits ist dieser Rechtsstreit nun damit für beide Parteien beendet.
Schadensersatz-Klagen
Andererseits könnte nach dem verwaltungsrechtlichen Verfahren nun eine zivilrechtliche Prozesswelle folgen. Nicht nur der erwähnte Feuerwehrbeamte strebte eine Schadensersatzklage gegen seine Behörde an. Der Mann begründete dies mit der erlittenen Diskriminierung, der Angst vor dem Verlust seines Arbeitsplatzes und Schlafstörungen, wodurch er einen immateriellen Schaden erlitten hatte. Wie es heißt, würden weitere Feuerwehrkollegen derartige Klagen vorbereiten.
Dazu zitierte die BLZ Manuel Barth, den Pressesprecher der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft, mit der Aussage, „die Kollegen fühlten sich bedroht. Die Repressalien, die ihnen widerfuhren, waren unterirdisch“. Auch Barth, der sich alle Spritzen hatte verabreichen lassen, aber die Auskunft über seinen Impfstatus verweigert hatte, sei dem Gesundheitsamt gemeldet worden.
Wie der Anwalt des Feuerwehrbeamten erklärte, stünden die Aussichten auf Schadensersatz nicht schlecht, die Rede ist von 2.500 bis 5.000 Euro, wobei letztgenannter Betrag als „angemessen“ gelten würde. Würden diejenigen von den 1.300 gemeldeten Feuerwehrbediensteten, die im rückwärtigen Bereich beschäftigt gewesen waren und keinen Kontakt zu vulnerablen Gruppen gehabt hatten, also rund 450 Personen, zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen und Recht bekommen, käme dies die Feuerwehr teuer zu stehen.
Die Folgen des Ausgangs im verwaltungsrechtlichen Datenschutz-Verfahren sind noch unabsehbar, auch auf Bundesebene. Betroffen sind tatsächlich mehrere hunderttausend Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen, für die die „Impfpflicht“ galt, auch wenn sie nicht mit vulnerablen Gruppen direkt in Kontakt kamen. Möglicherweise hatten die zuständigen Behörden, ähnlich wie die Berliner Feuerwehr, wahrheitswidrige Angaben gemacht oder auch die Auskunft über die tatsächlich weitergeleiteten Gesundheitsdaten schlichtweg verweigert.
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