Bayern: Nach Gerichtsbeschluss darf der Verfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" beobachten. Im Hauptverfahren einer Klage der AfD gegen die Beobachtung kam das Münchner Verwaltungsgericht zu dem Urteil, dass die Partei als "rechtsextremistischen Verdachtsfall zu beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren sei".

Im Jahr 2022 hatte bereits das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) begonnen, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat nun die AfD-Klage gegen die LfV-Ermittlungen in der Hauptsache zurückgewiesen.

Die AfD-Parteispitze hatte zuvor gegen den Freistaat geklagt und dabei gefordert, "sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit zu unterlassen", so die Süddeutsche Zeitung berichtend. Nachdem ein Verwaltungsgericht dies zunächst im April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, "ging die AfD weiter zum Münchner Verwaltungsgericht". Am heutigen Vormittag fiel die finale Entscheidung gegen die Partei AfD.

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