EUGH- Strafzahlungsurteil gegen Zypern für 2 Abschiebungen von Syrern

Auf Grund der Tatsache, dass Zypern syrische Flüchtlinge ohne sogenannte ordnungsgemäße Prüfung ihrer Asylanträge in den Libanon abgeschoben hatte, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun eine Entscheidung getroffen.

Das Land wurde nun zur Zahlung von jeweils 22.000 Euro Schadensersatz an die beiden Kläger verurteilt.

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Zypern wegen der Abschiebung zweier syrischer Flüchtlinge in den Libanon ohne asylrechtliche Prüfung nun verurteilt. Das Straßburger Gericht kritisierte am  8. Oktober scharf, dass das Land in dem zugrundeliegenden Fall gleich viermal gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatte, wie auch epochetimes berichtet hatte.

„Die beiden Syrer aus Idlib waren 2016 angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland zunächst in den Libanon geflohen und dort in einem Flüchtlingslager untergekommen. Im Jahr 2020 fuhren die beiden Geflüchteten dann in einem Boot mit zwei Dutzend weiteren Menschen mithilfe von Schleusern über das Mittelmeer nach Zypern“, wie das Gericht dazu erklärte.

Dieses Boot sei von den zyprischen Behörden abgefangen und die beiden Syrer seien umgehend in den Libanon zurückgeschickt worden. Dies habe Zypern also getan, so der Gerichtsentscheid, „ohne ihre Asylanträge zu bearbeiten und ohne alle nach dem Flüchtlingsrecht erforderlichen Schritte zu unternehmen“.

Mögliche Verfolgung bei Rückführung

Überdies habe das Land es unterlassen, in seine Bewertung des Falls, den, im Libanon womöglich fehlenden Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren mit einfließen zu lassen. Ebenso wie die dortigen Lebensbedingungen der Asylsuchenden. Außerdem habe Zypern das Risiko einer möglichen zwangsweisen Rückführung nach Syrien ebenfalls außer Acht gelassen, wo die beiden Geflüchteten möglicher Weise, Verfolgung ausgesetzt sein könnten.

Der Gerichtshof verurteilte Zypern zur Zahlung von jeweils 22.000 Euro Schadensersatz an die beiden syrischen Kläger, die sich nach Angaben des Gerichts noch immer im Libanon aufhalten. Darüber hinaus muss Zypern für insgesamt 4.700 Euro an entstandenen Kosten aufkommen.

Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats installiert, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.



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