"Lehre aus der Nazi-Barbarei" – AfD-Verbotsantrag nimmt Fahrt auf

Die parteiübergreifende Initiative für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD nimmt Fahrt auf. Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Gruppenantrag wird von den Befürwortern womöglich noch Mitte November in den Bundestag eingebracht. Der sächsische CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, einer der Initiatoren des Vorhabens, sagte dem SPD-nahen Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND):

"Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen."

Man werden keinen Antrag im Bundestag stellen, wenn es keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit gebe. Laut Wanderwitz, der seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 an den Kandidaten der AfD verloren hatte, könnte der Antrag im Dezember oder Januar im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden.

Nach der gegenwärtig laufenden Sitzungswoche kommt der Bundestag vom 4. bis 8. November und danach wieder vom 11. bis 15. November zusammen. Das weisungsgebundene Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Montag angekündigt, bis Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Der Verbotsantrag stützt sich demnach bereits auf "Erkenntnisse" verschiedener Landesämter.

Wanderwitz erhofft sich von dem neuen Gutachten eine deutlich größere Unterstützung für seinen Verbotsantrag in den Fraktionen von Union und SPD:

"Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde."

Zustimmung für den Antrag kam von der CDU-Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas. Die Abgeordnete sagte dem Portal Zeit Online:

"Es ist höchste Zeit, die AfD durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Wir sehen seit Jahren, dass die AfD rechtsextrem ist, sich auch weiter radikalisiert, wie sie unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aushöhlt, verächtlich macht, mit dem Ziel, sie abzuschaffen."

Sie halte es für ihre Pflicht, "die Tür zum Bundesverfassungsgericht zu öffnen" – "als Lehre aus der Nazi-Barbarei und aus Verantwortung für eine gute demokratische Zukunft."

Unterstützung für den Verbotsantrag kam auch von außerhalb des Bundestages. Die "Omas gegen Rechts" und das Hetzportal "Volksverpetzer" übergaben am Dienstag Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU, Grünen und Linken eine Petition mit über 865.000 Unterschriften.

Im Bundestag überwiegt derzeit noch die Skepsis. Wichtige Politiker aus Regierung und Opposition äußerten sich ablehnend zu dem Vorhaben. Zu ihnen zählen der SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz, der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz und der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.

Für den Beschluss des Antrags ist eine einfache Mehrheit im Bundestag notwendig. Kommt diese zustande, muss ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Dann muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist. 

Sollte es zu dem Verfahren kommen, wäre dieses langwierig und sein Ausgang offen. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte im Jahr 2003 daran, dass die Führungsspitze der Partei von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

Mehr zum Thema - Abgeordnete bringen Antrag für AfD-Verbotsverfahren in Bundestag ein

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