Nach sexuellem Missbrauch: Algerischer Transgender-Migrant erhält Flüchtlingsstatus

Einem algerischen Staatsbürger, der in Frankreich einen Minderjährigen sexuell missbraucht hat, wurde Flüchtlingsstatus zuerkannt, nachdem er behauptet hatte, dass er in seinem Heimatland wegen seiner Transidentität verfolgt würde.

Der Kriminelle, der in den Gerichtsdokumenten als Medhi F. identifiziert wird, wurde 2019 wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 15 Jahren zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wie  „Daily Wire“ unter Berufung auf französische Medien berichtete.

Zunächst hatte das Gericht nach der Haftstrafe noch die Ausweisung des Täters aus Frankreich angeordnet. Dann beantragte Medhi F. im  2020 Asyl bei „OFPRÁ“, der französischen Agentur für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen. Und zwar mit der Begründung:

„Nicht nach Algerien zurückkehren (zu können), weil er transgender ist, was ihn dem Risiko einer Verfolgung aussetzen würde”.

„OFPRA“ lehnte aber seinen Antrag wegen seiner Vorstrafen und seiner potenziellen Gefährlichkeit ab. Mehdi F. legte jedoch Berufung ein und wandte sich an die „CNDA“, das nationale Asylgericht Frankreichs. Dieses entschied dann, dass Mehdi F. keine Gefahr mehr für die französische Gesellschaft darstelle, zeigte Reue und unterzog sich freiwillig Reintegrations-Programmen.

„OFPRA“ – mit der Entscheidung der CNDA nicht einverstanden – verwies schließlich die Angelegenheit an den französischen Staatsrat. Dieser entschied dann am 15. Juli 2024 zugunsten der CNDA und erklärte: Dass eine Person, die einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt hat, zuvor verurteilt wurde,

…„kann an sich kein rechtlicher Grund für eine Entscheidung zur Ablehnung oder Beendigung der Flüchtlingseigenschaft sein“,

Und weiter:

“Die seit der Begehung der Straftat verstrichene Zeit und das gesamte Verhalten des Betroffenen”…

…sind zu berücksichtigen sind.

Die Berufung durch „OFPRA“ gegen die Entscheidung des Rates ein, wurde schließlich abgewiesen: Weil der 31-jährige Mehdi F. aufgrund seiner Transidentität Verfolgung in Algerien zu befürchten hätte. Allein schon dessen Angst war ernst genug, um ihm den Flüchtlingsstatus in Frankreich zu gewähren.

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